Die Regelung
des § 22 EStG ab 01.01.2005 über die Be-
steuerung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversi-
cherung, soweit die Besteuerung auch Rentenanteile aus
bis zum 31.12.2004 gezahlten freiwilligen Beiträge erfasst,
ist verfassungswidrig. Wurde bisher nur der Ertragsanteil
der gesetzlichen Rente besteuert, so beträgt der zu ver-
steuernde Rentenanteil ab 2005 mindestens 50%.
Wer hier mehr erfahren möchte,
kann auf den Link kli-
cken um sich umfassend zu informieren und falls selbst
betroffen, mit seiner eigenen Klage vorstellig werden.
ACHTUNG! Wer die Links anklickt,
kommt mit dem "Pfeil zurück"
wieder auf diese Seite!
http://www.jochen-pleines.de/klage.htm
Wer über verfassungswidrige
Rentenbesteuerungen hier bei
Mensch trau´ Dich berichten möchte, kann per E-Mail
die
Unterlagen zuschicken.
Es wird Zeit, dass wir Bürger
uns trauen für unsere Rechte
alles in Bewegung zu setzen. Je mehr Bürger sich nicht
alles gefallen lassen, um so mehr kann gegen die Unge-
rechtigkeit angegangen werden.
Courage zeigen, immer nach dem
Motto:
Mensch trau´
Dich!
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