Verwaltungsgericht: Hartz IV-Empfänger von GEZ befreit
28.03.2007
Berlin(pr-sozial) Nach einer Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichtes
brauchen Hartz IV-Betroffene keine Rundfunkgebühren zu zahlen,
auch wenn sie einen Zuschlag zum Arbeitslosengeld II bekommen.
Das entschied das Gericht am Mittwoch. Damit waren 2 Klagen von
Erwerbslosen erfolgreich. Das Gericht verpflichtete den Rundfunk
Berlin-Brandenburg (RBB), die Kläger von der Gebühr
zu befreien. Es müsse die Härtefallregelung des Rundfunk-
gebührengesetzes angewandt werden. Danach sei eine Gebüh-
renbefreiung in besonderer Härte möglich.
(VG 27
A 25.07 und VG 27 A 126.06 vom 28.03.2007)
gefunden bei:
http://www.elo-forum.net/hartz-iv/281-280328-200-154.html
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