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BÜNDNIS 90 - DIE GRÜNEN - Antwort

Sehr geehrter Herr Grossmann,

besten Dank für Ihr Schreiben zur Einführung von Mindestarbeitsbedingungen und einer Mindestlohnregelung in Deutschland. Erlauben Sie mir, Ihnen die grüne Position hierzu zu erläutern.

In Deutschland wächst der Anteil der Beschäftigten, die in Vollzeit zu niedrigen und Armutslöhnen beschäftigt sind. Wir sind der Auffassung, dass Deutschland schnell zu verbindlichen Regelungen für Mindestarbeitsbedingungen kommen muss, die die Lohnspirale nach unten stoppen und regional- und branchenspezifische Mindestlöhne ermöglichen. Tarifverträge und die Regelungskraft der Sozialpartner bieten keinen hinreichenden Schutz gegen Fehlentwicklungen mehr. In den vergangenen Jahren haben tariflich organisierte Branchen mit sehr niedrigen Entgelten genauso zugenommen wie tariflich nicht organisierte Bereiche mit Niedriglöhnen.

Auch die EU-Osterweiterung hat die Rahmenbedingungen geändert. Die Mobilität der Arbeitnehmer hat zugenommen, Möglichkeiten und Chancen haben sich für EU-Bürger der alten wie der neuen Mitgliedsländer vergrößert. Wir freuen uns über diese Entwicklung, sie befördert das Zusammenwachsen von Europa und unterstützt das europäische Wirtschafts- und Sozialmodell.

Gleichzeitig kommt es in Deutschland aber immer wieder zu Fällen von Lohndumping und Missbrauch der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit durch die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer und Selbstständiger in deutschen Betrieben. Die Abschottung des deutschen Arbeitsmarktes ist hierfür jedoch keine Lösung.

Nur durch umfassende Regelungen für Mindestarbeitsbedingungen, die für inländische wie ausländische Arbeitnehmer gleichermaßen gelten, können gerechte Arbeitsbedingungen und ein fairer Wettbewerb gesichert werden. Dies gilt umso mehr für den Fall, dass die EU-Dienstleistungsrichtlinie in absehbarer Zeit in Kraft tritt und zu einer weiteren Öffnung der nationalen Märkte führt.

Verbindliche Mindestarbeitsbedingungen müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer davor schützen, ausgebeutet zu werden und trotz Arbeit arm zu sein. Sie müssen sich jedoch auf die Festlegung von Mindeststandards beschränken und dürfen nicht als Ersatz für Tarif-, Gleichstellungs- oder Verteilungspolitik missbraucht werden. Ein Mindestlohn soll die Wirkung der Marktmechanismen nach unten begrenzen, sie aber nicht grundsätzlich außer Kraft setzen. Arbeitslosigkeit und Schwarzarbeit wären sonst die Folge.

Eine verbindliche Regelung zur Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen muss die Tarifautonomie beachten, für Arbeitnehmer von inländischen wie ausländischen Betrieben in Deutschland gelten und sowohl tariflich organisierte wie tariflich nicht organisierte Wirtschaftsbereiche erfassen. Daher fordern Bündnis 90/Die Grünen eine Regelung, die branchen- und regionalspezifische Mindestarbeitsbedingungen in drei Schritten festlegt:

 

1. Der Anwendungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes muss auf alle Branchen ausgeweitet werden, um Lohndumping im Rahmen der Tätigkeit von Arbeitnehmern ausländischer Betriebe in Deutschland zu verhindern.
2. Die Allgemeinverbindlicherklärung muss so reformiert werden, dass branchenbezogene Mindestlöhne nicht mehr dem Veto branchenübergreifender Arbeitgeberverbände unterliegen und die Tarifvertragsparteien der Branche umfassende Verantwortung für ihre Branche übernehmen können.
3. Eine gesetzliche Regelung muss rechtlich verbindliche Mindestlöhne und Mindestarbeitsbedingungen unter Beteiligung von Sozialpartnern und Wissenschaft in jenen Branchen ermöglichen, in denen eigene Tarifstrukturen nicht vorhanden sind.

Auf diese Weise wird ein verbindliches Schutzsystem für die rund 3,6 Millionen Beschäftigten geschaffen, die schon heute unterhalb der Niedriglohnschwelle in Branchen wie der Zeitarbeit oder dem Gebäudereinigerhandwerk beschäftigt sind.

Die große Koalition kann sich bisher jedoch noch nicht einmal auf einen ersten Schritt zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Geringverdiener einigen. Statt das Entsendegesetz zügig auf weitere Branchen auszuweiten, blockieren sich CDU/CSU und SPD in ideologischen Grabenkämpfen.

Neben dem Gebäudereinigerhandwerk muss nach unserer Auffassung auch die Zeitarbeitsbranche umgehend in den Anwendungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes aufgenommen werden. Die Arbeitgeber in der Zeitarbeitsbranche haben im Mai 2006 gemeinsam mit dem DGB einen Tarifvertrag über Mindestarbeitsbedingungen in der Zeit- und Leiharbeit abgeschlossen. Er kann jedoch nur in Kraft treten, wenn die große Koalition durch Aufnahme der Branche in das Entsendegesetz die Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrags ermöglicht. Die Arbeitgeber haben die Bundesregierung ausdrücklich darum gebeten.

In der Zeitarbeitsbranche sind zu einem Drittel Hilfsarbeiter beschäftigt, mehr als die Hälfte kommt direkt aus der Arbeitslosigkeit. Mindestarbeitsbedingungen können hier effektiv Lohndumping und Unterbietungskonkurrenz verhindern. Der Tarifvertrag ist im Sinne der Arbeitnehmer, aber auch im Sinne eines fairen Wettbewerbs zwischen den Unternehmen. Wir sind deshalb der Auffassung, dass die große Koalition ihre Blockade und Verzögerung dringend aufgeben und den jährlich rund eine Million Arbeitnehmern, die in der Zeitarbeit tätig sind, einen effektiven Schutz zur Verfügung stellen sollte.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen unsere Argumente für die Notwendigkeit von Mindestarbeitsbedingungen in Deutschland verständlich machen.

 

Mit freundlichen Grüßen

C. Ilawa

 

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Weitere Informationen: www.gruene-bundestag.de

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