Sehr geehrter Herr Grossmann,
besten Dank für Ihr Schreiben
zur Einführung von Mindestarbeitsbedingungen und einer Mindestlohnregelung
in Deutschland. Erlauben Sie mir, Ihnen die grüne Position
hierzu zu erläutern.
In Deutschland wächst der
Anteil der Beschäftigten, die in Vollzeit zu niedrigen und
Armutslöhnen beschäftigt sind. Wir sind der Auffassung,
dass Deutschland schnell zu verbindlichen Regelungen für
Mindestarbeitsbedingungen kommen muss, die die Lohnspirale nach
unten stoppen und regional- und branchenspezifische Mindestlöhne
ermöglichen. Tarifverträge und die Regelungskraft der
Sozialpartner bieten keinen hinreichenden Schutz gegen Fehlentwicklungen
mehr. In den vergangenen Jahren haben tariflich organisierte
Branchen mit sehr niedrigen Entgelten genauso zugenommen wie
tariflich nicht organisierte Bereiche mit Niedriglöhnen.
Auch die EU-Osterweiterung hat
die Rahmenbedingungen geändert. Die Mobilität der Arbeitnehmer
hat zugenommen, Möglichkeiten und Chancen haben sich für
EU-Bürger der alten wie der neuen Mitgliedsländer vergrößert.
Wir freuen uns über diese Entwicklung, sie befördert
das Zusammenwachsen von Europa und unterstützt das europäische
Wirtschafts- und Sozialmodell.
Gleichzeitig kommt es in Deutschland
aber immer wieder zu Fällen von Lohndumping und Missbrauch
der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit durch die Beschäftigung
ausländischer Arbeitnehmer und Selbstständiger in deutschen
Betrieben. Die Abschottung des deutschen Arbeitsmarktes ist hierfür
jedoch keine Lösung.
Nur durch umfassende Regelungen
für Mindestarbeitsbedingungen, die für inländische
wie ausländische Arbeitnehmer gleichermaßen gelten,
können gerechte Arbeitsbedingungen und ein fairer Wettbewerb
gesichert werden. Dies gilt umso mehr für den Fall, dass
die EU-Dienstleistungsrichtlinie in absehbarer Zeit in Kraft
tritt und zu einer weiteren Öffnung der nationalen Märkte
führt.
Verbindliche Mindestarbeitsbedingungen
müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer davor schützen,
ausgebeutet zu werden und trotz Arbeit arm zu sein. Sie müssen
sich jedoch auf die Festlegung von Mindeststandards beschränken
und dürfen nicht als Ersatz für Tarif-, Gleichstellungs-
oder Verteilungspolitik missbraucht werden. Ein Mindestlohn soll
die Wirkung der Marktmechanismen nach unten begrenzen, sie aber
nicht grundsätzlich außer Kraft setzen. Arbeitslosigkeit
und Schwarzarbeit wären sonst die Folge.
Eine verbindliche Regelung zur
Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen muss die Tarifautonomie
beachten, für Arbeitnehmer von inländischen wie ausländischen
Betrieben in Deutschland gelten und sowohl tariflich organisierte
wie tariflich nicht organisierte Wirtschaftsbereiche erfassen.
Daher fordern Bündnis 90/Die Grünen eine Regelung,
die branchen- und regionalspezifische Mindestarbeitsbedingungen
in drei Schritten festlegt:
1. Der Anwendungsbereich des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes muss auf alle Branchen ausgeweitet
werden, um Lohndumping im Rahmen der Tätigkeit von Arbeitnehmern
ausländischer Betriebe in Deutschland zu verhindern.
2. Die Allgemeinverbindlicherklärung muss so reformiert
werden, dass branchenbezogene Mindestlöhne nicht mehr dem
Veto branchenübergreifender Arbeitgeberverbände unterliegen
und die Tarifvertragsparteien der Branche umfassende Verantwortung
für ihre Branche übernehmen können.
3. Eine gesetzliche Regelung muss rechtlich verbindliche Mindestlöhne
und Mindestarbeitsbedingungen unter Beteiligung von Sozialpartnern
und Wissenschaft in jenen Branchen ermöglichen, in denen
eigene Tarifstrukturen nicht vorhanden sind.
Auf diese Weise wird ein verbindliches
Schutzsystem für die rund 3,6 Millionen Beschäftigten
geschaffen, die schon heute unterhalb der Niedriglohnschwelle
in Branchen wie der Zeitarbeit oder dem Gebäudereinigerhandwerk
beschäftigt sind.
Die große Koalition kann
sich bisher jedoch noch nicht einmal auf einen ersten Schritt
zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Geringverdiener
einigen. Statt das Entsendegesetz zügig auf weitere Branchen
auszuweiten, blockieren sich CDU/CSU und SPD in ideologischen
Grabenkämpfen.
Neben dem Gebäudereinigerhandwerk
muss nach unserer Auffassung auch die Zeitarbeitsbranche umgehend
in den Anwendungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes aufgenommen
werden. Die Arbeitgeber in der Zeitarbeitsbranche haben im Mai
2006 gemeinsam mit dem DGB einen Tarifvertrag über Mindestarbeitsbedingungen
in der Zeit- und Leiharbeit abgeschlossen. Er kann jedoch nur
in Kraft treten, wenn die große Koalition durch Aufnahme
der Branche in das Entsendegesetz die Allgemeinverbindlicherklärung
des Tarifvertrags ermöglicht. Die Arbeitgeber haben die
Bundesregierung ausdrücklich darum gebeten.
In der Zeitarbeitsbranche sind
zu einem Drittel Hilfsarbeiter beschäftigt, mehr als die
Hälfte kommt direkt aus der Arbeitslosigkeit. Mindestarbeitsbedingungen
können hier effektiv Lohndumping und Unterbietungskonkurrenz
verhindern. Der Tarifvertrag ist im Sinne der Arbeitnehmer, aber
auch im Sinne eines fairen Wettbewerbs zwischen den Unternehmen.
Wir sind deshalb der Auffassung, dass die große Koalition
ihre Blockade und Verzögerung dringend aufgeben und den
jährlich rund eine Million Arbeitnehmern, die in der Zeitarbeit
tätig sind, einen effektiven Schutz zur Verfügung stellen
sollte.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen unsere
Argumente für die Notwendigkeit von Mindestarbeitsbedingungen
in Deutschland verständlich machen.
Mit freundlichen Grüßen
C. Ilawa
Bündnis 90/Die Grünen
Bundestagsfraktion
Info-Service
Weitere Informationen: www.gruene-bundestag.de