Die Frage, ob
die die Befehlsverweigerung
(sich nicht zum Töten ausbilden zu lassen)
immer noch mit Bundeswehr Knast geahndet wird, habe ich auch
an www.bundeswehr.de gestellt und bekam von einem
Hauptmann Schubert diese Antwort:
Sehr geehrter
Herr Grossmann,
haben Sie vielen
Dank für Ihre freundliche Anfrage, die ich Ihnen gerne
beantworte. Die Bundesrepublik Deutschland garantiert Ihren Bürgern
umfassende Rechte, fordert aber auch Pflichten ein. Zu den Grundlegenden
Pflichten gehört neben der Steuerpflicht, der Schulpflicht
auch die
Wehrpflicht. Ich darf hierzu auf das Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik
Deutschland zurückgreifen. Das GG bestimmt in Artikel 87
a, dass der Bund
Streitkräfte zur Verteidigung aufstellt. Im Absatz 2 des
Artikels wird der
Einsatzzweck der Streitkräfte auf die Verteidigung festgelegt.
Im Wortlaut:
"Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte
nur eingesetzt werden,
soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zulässt."
Der Artikel 12
a, ebenso wie Art. 87 a, 1955 in das Grundgesetz
nachträglich mit der notwendigen parlamentarischen Mehrheit
eingeführt,
bestimmt, dass Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr an
zum Dienst in den
Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder einem Zivilschutzverband
verpflichtet werden können. Um den Forderungen des Artikel
4 Absatz 3
(Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe
gezwungen
werden) gerecht zu werden, sieht der Artikel 12 a im Absatz 2
einen
Ersatzdienst (Zivildienst) vor.
Nach gängiger
Lesart ist damit der Wehrdienst (Kriegsdienst) der vorrangige
Dienst zu dem jeder Bürger verpflichtet ist. Mit anderen
Worten: der
Wehrdienst ist die Norm, der Ersatzdienst die grundgesetzlich
garantierte
Ausnahme.
Die Verpflichtung
zum Wehrdienst (alternativ zum Ersatzdienst) entsprechend
Art. 12 a, steht nicht im Widerspruch zur freiheitlich demokratischen
Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Diese Grundordnung
besteht
letztlich nicht ausschließlich aus Rechten des Einzelnen,
sondern auch aus
Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, die das Grundgesetz
als Verfassung
einschließt. Die Verpflichtung zum Wehrdienst- oder einer
anderen
Dienstverpflichtung ist somit Bestandteil der freiheitlich demokratischen
Grundordnung. Die Wehrpflicht wurde im Laufe der Geschichte übrigens
mehrfach durch höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigt.
Im übrigen
widerspreche ich Ihrem Tenor, wir Soldaten gingen zur Bundeswehr
mit dem letztendlichen Ziel Menschen zu töten. Das Gelöbnis/der
Diensteid
des Soldaten lautet, "... der Bundesrepublik Deutschland
treu zu dienen,
und das Recht und die Freiheit des Deutschen Volkes tapfer zu
verteidigen."
Es geht in erster Linie nicht um die Ultima Ratio des soldatischen
Dienens,
die sicher im Einsatz des eigenen Lebens, aber auch in der Notwendigkeit
des Tötens liegt, sondern in erster Linie um die Verteidigung
unserer
freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
Ich gehe dabei
von einem gemeinsamen Grundverständnis aus, dass die
Bundeswehr als Parlamentsarmee dem Primat der Politik unterliegt,
und mit
dem Prinzip der Inneren Führung eng an des Werte- und Normensystem
der
Bundesrepublik gebunden ist. Die Bundeswehr ist die Armee einer
Demokratie,
die ausschließlich im Auftrag des Deutschen Bundestages
mit der
erforderlichen absoluten Mehrheit nach der notwendigen parlamentarischen
Debatte eingesetzt wird.
Die Diskussion
um eine Berufsarmee vs. Wehrpflichtarmee ist in erster Linie
politischer Natur. Beide Ausgestaltungen haben Vor- und Nachteile
in
gesellschaftlicher Betrachtung als auch hinsichtlich der wirtschaftlichen
Beurteilung.
Persönlich
habe ich nicht den geringsten Zweifel an der Legitimität
und
Legitimation der Bundeswehr und der Wehrpflicht. Auch wenn über
deren
politische Dimension gestritten werden kann. Der Staat setzt
insofern auch
keine Tötungswilligkeit oder Fähigkeit voraus. Nicht
umsonst schützt der
Art 4 Abs 3 den Bürger vor dem erzwungenen Kriegsdienst'.
Der Dienst in
der Bundeswehr unterliegt, wie im übrigen auch sonst im
öffentlichen Dienst, bestimmten Regularien. Für die
Soldaten sind diese
maßgeblich in folgenden Gesetzen festgehalten:
Grundgesetz
Soldatengesetz
Wehrstrafgesetz
Wehrpflichtgesetz
Wehrdisziplinarordnung.
Ihre Frage ist
ohne Kenntnis der Rechtsvorschriften nicht zu beantworten.
In jedem Fall gibt es KEINE allgemeinverbindliche Antwort, sondern
NUR
individuelle auf konkrete Einzelbeispiele.
Nach juristischer
Definition (§ 2 Nr. 2 Wehrstrafgesetz (WStG) ist ein
Befehl eine Anweisung zu einem bestimmten Verhalten, die ein
militärischer
Vorgesetzter (§ 1 Abs. 5 des Soldatengesetzes) einem Untergebenen
schriftlich, mündlich oder in anderer Weise, allgemein oder
für den
Einzelfall und mit dem Anspruch auf Gehorsam erteilt.
Hierzu ist folgendes
zu beachten:
Befehlsrecht:
Prüfschema
1. Prüfung:
Liegt ein Befehl vor? (§2 Wehrstrafgesetz)
a. Anweisung zu einem bestimmten Verhalten?
b. Mit Anspruch auf Gehorsam?
c. Durch einen militärischen Vorgesetzten?
Wenn ein Befehl
vorliegt, dann wird weiter geprüft:
2. Prüfung:
Rechtmäßigkeit des Befehls? (§10 Soldatengesetz)
a. Liegt ein Dienstlicher Zweck vor?
b. Verstoß gegen das Völkerrecht?
c. Verstoß gegen Gesetze und Verordnungen?
1. Grundrechte
2. Grundgesetz
3. Strafgesetzbuch
4. Verordnungen (z.B. Straßenverkehrsordnung)
d. Verstoß gegen Dienstvorschriften?
3. Prüfung:
Verbindlichkeit des Befehls?
a. Ein rechtmäßiger Befehl ist immer verbindlich und
muss befolgt
werden.
b. Nur wenn ein Befehl rechtswidrig ist, folgt eine Prüfung
der
Unverbindlichkeitsgründe:
1. Menschenwürde des Soldaten verletzt?
2. Kein Dienstlicher Zweck?
3. Unzumutbarkeit?
4. Straftat?
5. Schwerer Verstoß gegen das Humanitäre Völkerrecht?
In den Fällen
b.1.-3. braucht der Befehl nicht ausgeführt zu werden.
In den Fällen b.4. und 5. darf der Befehl nicht ausgeführt
zu werden.
Liegt ein Befehl
vor, der rechtmäßig und verbindlich ist und somit
hätte
ausgeführt werden müssen, aber nicht wurde, obliegt
es dem
Disziplinarvorgesetzten, eine Entscheidung herbeizuführen.
In den
Ermittlungen sind objektive als auch subjektive Tatbestände
zu
berücksichtigen. Somit ergeben sich für jeden Fall
unterschiedliche
Disziplinarmaßnahmen.
Die höchstmögliche
einfache Disziplinarmaßnahme ist der Disziplinararrest.
Dieser dauert mindestens 3 Tage, höchstens jedoch 3 Wochen.
Für die
Vollstreckung gelten die Vorschriften der Bundeswehrvollzugsordnung.
Eine Bibel oder
Gesangsbuch können bereitgestellt werden, werden auf Wunsch
des Soldaten aber auch entfernt.
In der Hoffnung
hinreichend geantwortet zu haben, stehe ich für weitere
Fragen gerne zur Verfügung und verbleibe,
Mit freundlichen
Grüßen
Im Auftrag
Tobias Schubert
Hauptmann und Presseoffizier
Diplom-Kaufmann
Streitkräfteamt
InfoService Bürgeranfragen
Bearbeiter: Hptm Schubert
Rochusstraße 32
53123 Bonn
Telefon: 0228/52 03-206 // Fax: 0228/52 03-282
____________________________________________________________
meine Antwort per E-Mail an Hauptmann Schubert am 01.12.2007
Guten
Tag Herr Schubert!
Vielen Dank, dass Sie sich die Mühe gemacht haben
meine Anfrage zu beantworten.
Leider ist Ihre Beantwortung nicht auf meine Kernfrage eingegangen
und spiegelt nur was vom Gesetzgeber mit Gesetzesparagraphen
festgeschrieben wurde. Sie als Hauptmann einer Bundeswehr haben
sich für diese Be-
rufsrichtung entschieden und haben dadurch eine einge-
schränkte öffentliche Meinung zu Bundewehr allgemein
und müssen natürlich die Interessen Ihres Arbeitgebers
vertreten.
Aber nochmal zu meiner Kernfrage:
Werden
Soldaten, die sich der Ausbildung zum
Töten (z.B.
Übung mit scharfer Munition) verweigern,
mit Arrest im Bundewehrgefängnis bis zu 3 Wochen
bestraft. Und bekommen die Bundeswehrhäftlinge
in den ersten 3 Tagen nur Bibel und Gesangbuch als
Lektüre in ihre Zelle?
Sie finden meine ausführliche Darstellung meiner eigenen
Erfahrung von 1968 auf der Seite:
http://www.mensch-trau-dich.de/Seiten-2007/Ak-20-11-2007.html
Totalverweigerer werden wie mir bekannt ist mit Beugehaft
zur Aufgabe ihrer Einstellung gegen die Bundeswehr verur-
teilt und nehmen psychischen Schaden auf sich.
Viel schlimmer geht es den amerikanischen Soldaten die
für menschenverachtende Präsidenten und Ideologien
zu Killermaschinen gedrillt werden siehe neuster Bericht von
Dipl. Päd. Jürgen Rose ist Oberstleutnant der Bundeswehr
hier zum Anklicken:
http://www.freitag.de/2007/48/07481701.php
Dieser
Bericht muss unbedingt gelesen werden!
Wer solche Berichte liest und von denen gibt es genügend,
kann das Vorgehen gegen die Menschenwürde und Men-
schenrechte nicht gutheißen und im Kampf für welche
Rechte auch immer akzeptieren.
Noch eine Frage:
Wie massiv werden deutsche Soldaten für die
Terrorabwehr gedrillt? Da kamen schon genügend
negative Ausbildungsmethoden der Bundeswehr
ans Tageslicht und Herr Hauptmann Schubert,
die verletzen täglich die Würde des Menschen!
Wir wollen also nicht so tun und beteuern: Deutsche Sol-
daten sind alle in ihrem Tun und Handeln frei von Gewalt-
anwendungen.
Im Menschen steckt nun mal die Bestie
(hat was
mit unseren Genen zu tun),
die gerade bei verlangten Gewaltakten von irregeführten
Politikern und Vorgesetzten voll zum Ausbruch kommen können.
Anders kann man die Lust am Töten nicht verstehen, die Menschen
zu Bestien machen.
Deutschland hat mit dem 2. Weltkrieg hoffentlich den letzten
Höhepunkt von Globaler Gewalt angezettelt und mitschuldig
sind mehr als 50% der damaligen deutschen Bürger, die einen
Hitler die Macht zum abschlachten von Millionen Menschen
den Freibrief per Wahl gaben.
Diese Schuld und Last wird Deutschland sehr lange noch
tragen müssen und ich kann einen Bundeskanzler Adenauer
nicht verstehen, warum das Angebot hauptsächlich von den
Russen nicht angenommen wurde.
Wenn Deutschland sich für einen neutrale Staatsvorm wie
die Schweiz entschieden hätte, währe es nicht zu einer
DDR gekommen- leider ist die Lernfähigkeit auf der Führungsebene
eher eingeschränkt und Macht sowie resultierendes Kapital
stehen meist im Vordergrund.
Deutschland
hätte als neutraler Staat eine sehr wichtige Funktion mit
einem absoluten Aufbau diplomatischer Fähigkeiten einen
wesentlich höheren Anteil zum ge-
wünschten Weltfrieden leisten können, aber nein wir
müssen als Handlanger von kranken weltherrschafts-
süchtigen Präsidenten wieder Schuld auf uns laden.
Wer das nicht erkennt und auch nicht erkennen will, hat
aus der Geschichte der Vergangenheit nichts gelernt.
Um nochmals auf den Bericht des Oberstleutnant Rose zu kommen,
dessen Bericht sehr deutlich zeigt, wie junge Menschen manipuliert
werden müssen, um als Killer nur mit Hass im Kopf diesen
kranken Auftraggebern als Bestien
dienen zu können.
Eine Wehrpflicht mit Schwerpunkt auf Pflicht ist sehr frag-
würdig und eher abzulehnen, da Gesetzes Gehorsam zu
leicht negativ ausgenützt werden kann.
Mein Weihnachtswunsch
währe: keiner der jungen
Menschen ist mehr bereit als Soldat für fragwürdige
vorgeschobene demokratischen Freiheiten sich ein-
spannen zu lassen.
Kriege
haben alle bewiesen, dass aus Kriegen nie
dauerhafter Frieden entstehen kann, erst recht nicht,
wenn sie perverser Weise auch noch in Gottes Namen
geführt wurden und so wie der jetzige amerikanische
Präsident sich von Gott befohlen sieht und im Irak für
noch mehr Leid und Tot mit Gottes Hilfe sorgt!
Ich bin gespannt Herr Schubert, ob ich von Ihnen eine wirklich
befriedigende Antwort auf meine Frage bekommen werde und
ob sich seit 1968 einiges positiv bei der Bundeswehr verändert
hat. Interessant währe auch, ob Hauptschülern heute
generell ein Gewissen um Recht und Unrecht zugesprochen wird.
Da aber Hauptschüler in der heutigen Zeit anscheinend nicht
mal
für einen Ausbildungsplatz geeignet sind, wird es im Hinblick
auf: Haben Hauptschüler einen Ahnung was ein Gewissen ist,
bestimmt noch die gleichen Vorurteile herrschen.
Mir freundlichem Gruß aus der Mensch trau´ Dich Zentrale
von
Edward Grossmann
Eine weitere
Antwort von Hauptmann Schubert:
Sehr geehrter
Herr Grossmann,
Ihre Kernfrage
danach, ob ein Soldat bei Befehlsverweigerung mit Arrest
belegt wird, habe ich beantwortet. Ich möchte mich vielleicht
ein wenig
deutlicher ausdrücken. Der Arrest ist keine Strafe, sondern
eine
Disziplinarmaßnahme. Daher kann ich Ihnen Ihre Frage, ob
ein Soldat
bestraft wird, mit Nein beantworten. Eine Strafbemessung obliegt
in der
Bundesrepublik Deutschland einzig und allein den ordentlichen
Gerichten,
genauer, den Strafgerichten.
Abgesehen davon
führt nicht jede Befehlsverweigerung automtisch zu einer
Disziplinarmaßnahme oder zur Abgabe an die Staatsanwaltschaft.
Wie ich
Ihnen bereits geschrieben habe, sind alle subjektiven und objetiven
Tatbestände zu berücksichtigen. Damit ergibt sich für
jeden Fall eine
separate Betrachtung mit individueller Beurteilung. Diese kann
reichen von
"es passiert nichts" bis hin zu "3 Wochen Disziplinararrest".
Für den
Fall des Disziplinararrestes gelten, wie bereits geschrieben,
die
Vorschriften der Bundeswehrvollzugsordnung. § 7 regelt eindeutig,
dass dem
Soldaten Lichtbilder ihm oder ihr nahestehenden Personen, Erinnerungsstücke
von persönlichem Wert sowie Gegenstände des religiösen
Gebrauchs während
des gesamten Vollzuges zu belassen sind. Der Besitz von Büchern
und anderen
Gegenständen zur Fortbildung oder zur sonstigen Freizeitbeschäftigung
IST
in angemessenen Umfang zu gestatten.
Anders ausgedrückt,
wenn ein Soldat den Arrestvollzug antritt, kann er
eigene Bücher, Zeitschriften u.ä. mitnehmen. Diese
kann er während des
gesamten Vollzuges nutzen, auch während der ersten drei
Tage.
Weiterhin hat
jeder Bürger dieses Landes das Recht, aus Gewissensgründen
den Dienst mit der Waffe zu verweigern. Lassen Sie mich hierzu
das
Grundgesetz zitieren: "Niemand darf gegen sein Gewissen
zum Kriegsdienst
mit der Waffe gezwungen werden." (Art. 4 III Satz 1 GG).
Eine solche Verweigerung
ist statthaft und wird in keiner Art und Weise
geahndet. Für diesen Fall hat der Gesetzgeber den zivilen
Ersatzdienst
vorgesehen.
Auch wenn die
Ultimo Ratio des soldatischen Handelns das kämpfen ist,
bedeutet dies nicht, dass unsere Soldaten "zum Töten
erzogen" werden. Eine
Verletzung der Menschenwürde durch den Dienst an der Waffe
wurde wiederholt durch höchstrichterlichen Spruch nicht
bestätigt.
Über die
Wehrpflicht kann diskutiert werden. Es gibt spannende Argumente
dafür als auch dagegen. Wenn Sie eine Wehrpflichtarmee einer
Berufsarmee
gegenüberstellen, werden Sie in beiden grundsätzlichen
Systemen Vor- als
auch Nachteile finden. In jedem Fall müssen die Argumente
gegeneinander
abgewogen werden. Derzeit ist aber politisch eine Mehrheit für
die
Wehrpflicht. In 10 oder 20 Jahren mag das anders aussehen.
In der Hoffnung
hinreichend geantwortet zu haben, stehe ich für weitere
Fragen gerne zur Verfügung und verbleibe,
Mit freundlichen
Grüßen
Im Auftrag
Tobias Schubert
Hauptmann und Presseoffizier
Diplom-Kaufmann
Streitkräfteamt
InfoService Bürgeranfragen
Bearbeiter: Hptm Schubert
Rochusstraße 32
53123 Bonn
Telefon: 0228/52 03-206 // Fax: 0228/52 03-282
Antwort darauf:
Guten Tag Herr
Schubert!
Danke für die 2. informative Aussage zu meiner Anfrage,
die nun eindeutig zumindest
was in die Zellen mitgenommen werden darf als geklärt erscheint.
1968 war das noch anders gehandhabt und es trauten sich auch
nur ca. 20 000 Personen den Wehrdienst pro Jahr zu verweigern.
In meiner Schilderung als Hauptschüler und das betraf nicht
nur meine Person, hat sich ja auch einiges geändert. (Gewissensprüfung)
Was ist aber mit den
Totalverweigerer, die auch in diesen Tagen mit Arrest gebeugt
werden und unter diesem Umstand physisch zu leiden haben.
Die ganzen Auslandseinsätze lassen sich ohne weiteres in
Frage stellen und auch deutsche Soldaten machen oft sehr unehrenhaft
auf sich Aufmerksam- hier könnte man einiges aufzählen.
Als Pazifist, geprägt durch meine Lebensbiographie kann
ich nur gegen jede Art von Militär mich aussprechen, da
es zur Genüge bewiesen ist: Mit Waffen lassen sich keine
dauerhafte Frieden herstellen.
Wenn ich im Jahr 2007 gemustert worden währe, hätte
ich noch wesentlich mehr Bedenken, da es den deutschen aus der
Geschichte überhaupt nicht geziemt mit militärischen
Mitteln irgendwo militärische Präsents und Stärke
zu präsentieren.
Leider sind die Politiker meist nicht in der Lage mit Vernunft
Konflikte lösen zu können, oder zu wollen.
Junge Menschen, die ab 18 Jahren zum Pflicht Wehrdienst eingezogen
werden können, sind hier völlig überfordert und
manipulierbar.
Wenn man Männer erst ab 30 Jahren verpflichten würde,
währe der Widerstand wesentlich größer.
Es macht keinen Sinn und hat auch noch nie einen Sinn gehabt,
für irgendwelche Regierungen sich und andere in kriegerische
Auseinandersetzungen zu verwickeln.
Amerika ist ein besonderes trauriges Beispiel, was man aus Menschen
für Killer produzieren kann.
Da ich nicht weiß, ob Sie meinen Link von Jürgen Rose
angeklickt haben, hier nochmals der volle
Inhalt:
Jürgen Rose
Lizenz zum Morden
KILLERMASCHINE
In seinem Bericht "Ich bin ein Deserteur" beschreibt
der GI Joshua Key die Brutalisierung der US-Soldaten im Irak
Eigentlich will er nur Schweißer werden. Aber die US-Armee
braucht Killer. Und weil er arm ist und unbeleckt von übermäßiger
Bildung, dafür aber durchtränkt mit tumbem Patriotismus,
zudem noch seine Frau und zwei Kinder irgendwie über die
Runden bringen muss, wird Joshua Key, das Landei aus Guthrie,
Oklahoma, zur leichten Beute von Staff Sergeant Van Houten. Letzterer
gehört zu jenen zahlreichen Rekruteuren, die den unerlässlichen
Nachschub an menschlichem Kanonenfutter zu garantieren haben,
nach dem eine gigantomane US-Militärmaschinerie unablässig
giert. Mit falschen Versprechungen geködert unterschreibt
Key am 3. April 2002 seine Verpflichtungserklärung bei der
U.S. Army, überzeugt davon, "beim Militär etwas
von der Welt [zu] sehen und einen völlig neuen Lebensstil
kennen[zu]lernen". Diese Erwartung wird in der Tat voll
und ganz in Erfüllung gehen - freilich gänzlich anders
als erhofft.
Die militärische
Lebenswelt lernt Rekrut Key in Fort Leonard Wood, Missouri, bei
der 35th Combat Engineer Company kennen. Dort, so brüsten
sich die Drill Sergeants, würden er und seine Kameraden
nun zu den "gemeinsten Killern auf dem Schlachtfeld"
ausgebildet. Es folgen Wochen der Erniedrigung ("Sie sind
ein dämlicher Haufen Scheiße, ein nutzloses Arschloch"),
in denen es vor allem darum geht, die zukünftigen Kämpfer
mental zu brechen und nach dem Ideal der Army wieder neu aufzubauen.
Je weiter die Zeit voranschreitet, desto mehr wächst, wie
er zugibt, der Stolz des Soldaten Key eine "perfekte Killermaschine"
zu sein.
Begleitet wird
das militärische Training von systematischer Hasserziehung:
Muslime sind keine Zivilisten, Afghanen sind "Scheißterroristen,
die den Tod verdienen", Iraker sind "keine Zivilisten,
ja nicht einmal Menschen", sondern nichts anderes als der
Feind. Dem Feind aber "durften ... [wir] nicht einmal ein
Fünkchen Menschlichkeit zugestehen", gibt Key zu Protokoll.
Als ob die Soldaten alle ein virtuelles Siegel "Brainwashed
by U.S. Army" auf der Stirn trügen, brüllen sie
auf Befehl hirnlos rassistische Parolen: "One shot, one
kill, one Arab, one Asian". Am Ende sind sie perfekt zugerichtet
für das große Morden im Namen des "Globalen Krieges
gegen den Terror": "In den Augen unserer Armee waren
die Iraker keine Menschen, sondern Terroristen, Selbstmordattentäter,
Sandnigger und Lumpenköpfe. Wir mussten sie geringer achten
als Menschen, um überhaupt zu unseren Taten fähig zu
sein. In der Militärausbildung brachte man uns bei, die
Iraker als minderwertig zu betrachten, und diese Haltung überquerte
mit uns die Meere, als wir in den Kampfeinsatz flogen."
Das war am 10.
April 2003. Mittlerweile zum "Private First Class",
zum Obergefreiten, avanciert, dient Key nun in der 43rd Combat
Engineer Company. Eigentlich war ihm bei seiner Rekrutierung
ja versprochen worden, er würde ausschließlich in
den USA selbst auf einer "Nondeployable Military Base"
eingesetzt, um dort Brücken zu bauen. Aber dies entpuppt
sich augenscheinlich als glatte Lüge. Nun befindet er sich
also in Ramadi, einer Stadt von 300.000 Einwohnern rund hundert
Kilometer westlich von Bagdad, mitten im so genannten "sunnitischen
Dreieck", wo den Invasoren härtester Widerstand entgegenschlagen
sollte. Regel Nummer eins, so befehlen die Offiziere, heißt:
"Wenn Sie sich bedroht fühlen, schießen Sie erst
und fragen später."
Diese Anweisung
ist nicht anderes als die Lizenz zum Morden, wie Key an einem
ebenso beklemmenden wie empörenden Beispiel schildert. Während
er wochenlang immer wieder an einem Krankenhaus Wache schieben
muss, bettelt ein siebenjähriges Mädchen bei ihm um
Essen. Nach und nach begreift er, dass sie keine Terroristin
ist, sondern einfach nur ein Mädchen. Key gibt ihr Verpflegungsrationen,
freut sich auf ihre Besuche, auch auf den letzten, tödlichen,
als sie wieder zu ihm gerannt kam. "Ich griff nach einer
Einmannpackung in meiner Tasche", berichtet er, "und
als ich aufblickte, sah ich sie drei Meter vor mir, hörte
Schüsse aus einem halbautomatischen Gewehr und sah ihren
Kopf platzen wie einen Pilz". Da nicht ein einziger bewaffneter
Iraker zu sehen war, ist Key überzeugt davon, dass einer
seiner eigenen Leute das Mädchen abknallte. "Ihr Tod
verfolgt mich bis heute. Ich versuche, damit leben zu lernen",
beschreibt er sein Trauma.
Doch entkommt
auch er nicht der eigenen Brutalisierung durch Krieg und Besatzung:
"Meine moralische Urteilsfähigkeit begann unter dem
Druck, dem ich als Soldat ausgesetzt war, zu bröckeln. Ich
fühlte mich angreifbar und hatte keinen klar erkennbaren
Feind, den ich töten konnte. Man ermutigte uns, den Feind
fertig zu machen, und da wir keinen zu fassen bekamen, nahmen
wir uns wehrlose Zivilisten vor. Wir wussten, dass man uns für
unser Handeln nicht zur Verantwortung ziehen würde. Weil
wir Angst hatten und zu wenig Schlaf abbekamen, aufgeputscht
waren von Koffein, Adrenalin und Testosteron und unsere Offiziere
uns ständig in Erinnerung riefen, dass alle Iraker, Zivilisten
eingeschlossen, Feinde seien, war die Versuchung groß zu
stehlen, war es völlig normal, Prügel auszuteilen,
war es einfach zu töten. Wir waren Amerikaner im Irak, und
wir konnten tun, was uns gefiel."
Key macht mit,
auch wenn ihm mitunter sein Gewissen in die Quere kommt. Doch
je länger der Einsatz dauert, desto stärker wachsen
seine Skrupel. Bis ihm eines Tages klar wird, "dass wir,
die amerikanischen US-Soldaten, die Terroristen waren. Wir terrorisierten
die Bevölkerung, schüchterten sie ein, schlugen sie,
demolierten ihre Häuser, vergewaltigten sie wohl auch. Diejenigen,
die wir nicht umbrachten, hatten allen Grund der Welt, ihrerseits
zu Terroristen zu werden. Angesichts dessen, was wir ihnen antaten
- wer konnte es ihnen da zum Vorwurf machen, dass sie uns und
alle Amerikaner umbringen wollten? ... Wir die Amerikaner, waren
im Irak zu Terroristen geworden."
Als der Obergefreite
Key im November 2003, von seiner glorreichen Mördertruppe
auf einen zweiwöchigen Heimaturlaub geschickt, zuhause bei
Frau und Kindern eintrifft, leidet er unter Albträumen,
Blackouts, gravierenden Persönlichkeitsveränderungen
- kurzum: er ist ein psychisches Wrack. Doch im letzten Moment,
er befindet sich schon auf dem Rückweg zu seiner Einheit
im Irak, ist in Dallas zwischengelandet, macht es bei ihm Klick:
"Ich wollte bei meiner Frau und meinen Kindern sein; ich
wollte mich nicht mehr mit dem Blut von Männern, Frauen
und Kindern besudeln; ich konnte es vor meinem Gewissen nicht
mehr verantworten, noch einmal im Irak zu kämpfen."
Er desertiert. Fast 16 Monate verstecken Key und seine Familie
sich in verschiedenen Städten kreuz und quer in den USA,
immer in Angst, geschnappt zu werden. Immerhin stehen auf Desertion
viele Jahre Gefängnis, selbst die Todesstrafe ist nicht
ausgeschlossen. Im Dezember 2004 gebiert seine Frau das vierte
Kind, endlich ein Mädchen. Schließlich, es ist März
2005 geworden, fliehen alle gemeinsam nach Kanada. In Toronto
beantragt die Familie Asyl. Rückblickend resümiert
der GI Joshua Key: "Meine Armee hatte mich so weit gebracht,
dass ich mich schämte, Amerikaner zu sein."
Indes, so ist
zu fragen, ist nicht auch hierzulande Scham angebracht - Scham
darüber, dass eine Bundesregierung unter Gerhard Schröder
den USA und ihrer Kriegskoalition trotz der groß inszenierten,
öffentlichen Ablehnung des Irak-Krieges vielfältigste
Unterstützungsleistungen für diesen eindeutigen Aggressionskrieg
erbrachte? Nicht zuletzt dadurch wurde es der U.S. Army erst
ermöglicht, den Soldaten Joshua Key via Frankfurt Rhein-Main
zum Kriegsdienst in den Irak zu verfrachten. Müsste sich
Deutschland nicht schämen, dass es mit solcher Vasallenhilfe
das Völkerrecht und die Verfassung brach? Und müsste
schließlich in Deutschland nicht endlich Scham einkehren,
nach wie vor mit diesem Imperium Americanum der Barbarei verbündet
zu sein, das im Wahn der Macht sich anmaßt, weltweit Menschen
auf bloßen Verdacht hin in die Folterhöllen von Guantanamo,
Bagram oder Camp Bondsteel zu verschleppen?
Dipl. Päd.
Jürgen Rose ist Oberstleutnant der Bundeswehr. Er vertritt
in diesem Beitrag nur seine persönlichen Auffassungen
Niemand, der
nur einen Funken Anstand und Gesetze der Ethik in Anspruch nimmt,
kann dieses Vorgehen der amerikanischen Führung beim Militär
auch nur ansatzweise gutheißen.
Das ist Verbrechen Pur und kann nur mit Abscheu angesehen werden.
Ob diese Aussage
von Ihnen Herr Schubert siehe Unten:
"Auch wenn
die Ultimo Ratio des soldatischen Handelns das kämpfen ist,
bedeutet dies nicht, dass unsere Soldaten "zum Töten
erzogen" werden. Eine
Verletzung der Menschenwürde durch den Dienst an der Waffe
wurde wiederholt durch höchstrichterlichen Spruch nicht
bestätigt. "
so als Wirklichkeit
bestand haben wird in der Zukunf, muss ich stark bezweifeln.
Mit freundlichen
Grüßen
Edward Grossmann
_