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AKTUELL 2006

 
Bibel und Gesangbuch im Bundeswehr Knast,
wer sich nicht zum Töten ausbilden lassen will!



von Edward Grossmann

Die Frage, ob die die Befehlsverweigerung

(sich nicht zum Töten ausbilden zu lassen)

immer noch mit Bundeswehr Knast geahndet wird, habe ich auch an www.bundeswehr.de gestellt und bekam von einem
Hauptmann Schubert diese Antwort:

Sehr geehrter Herr Grossmann,

haben Sie vielen Dank für Ihre freundliche Anfrage, die ich Ihnen gerne
beantworte. Die Bundesrepublik Deutschland garantiert Ihren Bürgern
umfassende Rechte, fordert aber auch Pflichten ein. Zu den Grundlegenden
Pflichten gehört neben der Steuerpflicht, der Schulpflicht auch die
Wehrpflicht. Ich darf hierzu auf das Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik
Deutschland zurückgreifen. Das GG bestimmt in Artikel 87 a, dass der Bund
Streitkräfte zur Verteidigung aufstellt. Im Absatz 2 des Artikels wird der
Einsatzzweck der Streitkräfte auf die Verteidigung festgelegt. Im Wortlaut:
"Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden,
soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zulässt."

Der Artikel 12 a, ebenso wie Art. 87 a, 1955 in das Grundgesetz
nachträglich mit der notwendigen parlamentarischen Mehrheit eingeführt,
bestimmt, dass Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr an zum Dienst in den
Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder einem Zivilschutzverband
verpflichtet werden können. Um den Forderungen des Artikel 4 Absatz 3
(Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen
werden) gerecht zu werden, sieht der Artikel 12 a im Absatz 2 einen
Ersatzdienst (Zivildienst) vor.

Nach gängiger Lesart ist damit der Wehrdienst (Kriegsdienst) der vorrangige
Dienst zu dem jeder Bürger verpflichtet ist. Mit anderen Worten: der
Wehrdienst ist die Norm, der Ersatzdienst die grundgesetzlich garantierte
Ausnahme.

Die Verpflichtung zum Wehrdienst (alternativ zum Ersatzdienst) entsprechend
Art. 12 a, steht nicht im Widerspruch zur freiheitlich demokratischen
Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Diese Grundordnung besteht
letztlich nicht ausschließlich aus Rechten des Einzelnen, sondern auch aus
Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, die das Grundgesetz als Verfassung
einschließt. Die Verpflichtung zum Wehrdienst- oder einer anderen
Dienstverpflichtung ist somit Bestandteil der freiheitlich demokratischen
Grundordnung. Die Wehrpflicht wurde im Laufe der Geschichte übrigens
mehrfach durch höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigt.

Im übrigen widerspreche ich Ihrem Tenor, wir Soldaten gingen zur Bundeswehr
mit dem letztendlichen Ziel Menschen zu töten. Das Gelöbnis/der Diensteid
des Soldaten lautet, "... der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen,
und das Recht und die Freiheit des Deutschen Volkes tapfer zu verteidigen."
Es geht in erster Linie nicht um die Ultima Ratio des soldatischen Dienens,
die sicher im Einsatz des eigenen Lebens, aber auch in der Notwendigkeit
des Tötens liegt, sondern in erster Linie um die Verteidigung unserer
freiheitlichen demokratischen Grundordnung.

Ich gehe dabei von einem gemeinsamen Grundverständnis aus, dass die
Bundeswehr als Parlamentsarmee dem Primat der Politik unterliegt, und mit
dem Prinzip der Inneren Führung eng an des Werte- und Normensystem der
Bundesrepublik gebunden ist. Die Bundeswehr ist die Armee einer Demokratie,
die ausschließlich im Auftrag des Deutschen Bundestages mit der
erforderlichen absoluten Mehrheit nach der notwendigen parlamentarischen
Debatte eingesetzt wird.

Die Diskussion um eine Berufsarmee vs. Wehrpflichtarmee ist in erster Linie
politischer Natur. Beide Ausgestaltungen haben Vor- und Nachteile in
gesellschaftlicher Betrachtung als auch hinsichtlich der wirtschaftlichen
Beurteilung.

Persönlich habe ich nicht den geringsten Zweifel an der Legitimität und
Legitimation der Bundeswehr und der Wehrpflicht. Auch wenn über deren
politische Dimension gestritten werden kann. Der Staat setzt insofern auch
keine Tötungswilligkeit oder Fähigkeit voraus. Nicht umsonst schützt der
Art 4 Abs 3 den Bürger vor dem erzwungenen Kriegsdienst'.

Der Dienst in der Bundeswehr unterliegt, wie im übrigen auch sonst im
öffentlichen Dienst, bestimmten Regularien. Für die Soldaten sind diese
maßgeblich in folgenden Gesetzen festgehalten:

 

Grundgesetz
Soldatengesetz
Wehrstrafgesetz
Wehrpflichtgesetz
Wehrdisziplinarordnung.

Ihre Frage ist ohne Kenntnis der Rechtsvorschriften nicht zu beantworten.
In jedem Fall gibt es KEINE allgemeinverbindliche Antwort, sondern NUR
individuelle auf konkrete Einzelbeispiele.

Nach juristischer Definition (§ 2 Nr. 2 Wehrstrafgesetz (WStG) ist ein
Befehl eine Anweisung zu einem bestimmten Verhalten, die ein militärischer
Vorgesetzter (§ 1 Abs. 5 des Soldatengesetzes) einem Untergebenen
schriftlich, mündlich oder in anderer Weise, allgemein oder für den
Einzelfall und mit dem Anspruch auf Gehorsam erteilt.

Hierzu ist folgendes zu beachten:

Befehlsrecht: Prüfschema

1. Prüfung: Liegt ein Befehl vor? (§2 Wehrstrafgesetz)
a. Anweisung zu einem bestimmten Verhalten?
b. Mit Anspruch auf Gehorsam?
c. Durch einen militärischen Vorgesetzten?

Wenn ein Befehl vorliegt, dann wird weiter geprüft:

2. Prüfung: Rechtmäßigkeit des Befehls? (§10 Soldatengesetz)
a. Liegt ein Dienstlicher Zweck vor?
b. Verstoß gegen das Völkerrecht?
c. Verstoß gegen Gesetze und Verordnungen?
1. Grundrechte
2. Grundgesetz
3. Strafgesetzbuch
4. Verordnungen (z.B. Straßenverkehrsordnung)
d. Verstoß gegen Dienstvorschriften?

3. Prüfung: Verbindlichkeit des Befehls?
a. Ein rechtmäßiger Befehl ist immer verbindlich und muss befolgt
werden.
b. Nur wenn ein Befehl rechtswidrig ist, folgt eine Prüfung der
Unverbindlichkeitsgründe:
1. Menschenwürde des Soldaten verletzt?
2. Kein Dienstlicher Zweck?
3. Unzumutbarkeit?
4. Straftat?
5. Schwerer Verstoß gegen das Humanitäre Völkerrecht?

In den Fällen b.1.-3. braucht der Befehl nicht ausgeführt zu werden.
In den Fällen b.4. und 5. darf der Befehl nicht ausgeführt zu werden.

Liegt ein Befehl vor, der rechtmäßig und verbindlich ist und somit hätte
ausgeführt werden müssen, aber nicht wurde, obliegt es dem
Disziplinarvorgesetzten, eine Entscheidung herbeizuführen. In den
Ermittlungen sind objektive als auch subjektive Tatbestände zu
berücksichtigen. Somit ergeben sich für jeden Fall unterschiedliche
Disziplinarmaßnahmen.

Die höchstmögliche einfache Disziplinarmaßnahme ist der Disziplinararrest.
Dieser dauert mindestens 3 Tage, höchstens jedoch 3 Wochen. Für die
Vollstreckung gelten die Vorschriften der Bundeswehrvollzugsordnung.

Eine Bibel oder Gesangsbuch können bereitgestellt werden, werden auf Wunsch des Soldaten aber auch entfernt.

In der Hoffnung hinreichend geantwortet zu haben, stehe ich für weitere
Fragen gerne zur Verfügung und verbleibe,

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Tobias Schubert
Hauptmann und Presseoffizier
Diplom-Kaufmann

 

Streitkräfteamt InfoService Bürgeranfragen
Bearbeiter: Hptm Schubert
Rochusstraße 32
53123 Bonn
Telefon: 0228/52 03-206 // Fax: 0228/52 03-282

____________________________________________________________

meine Antwort per E-Mail an Hauptmann Schubert am 01.12.2007

Guten Tag Herr Schubert!

Vielen Dank, dass Sie sich die Mühe gemacht haben
meine Anfrage zu beantworten.

Leider ist Ihre Beantwortung nicht auf meine Kernfrage eingegangen und spiegelt nur was vom Gesetzgeber mit Gesetzesparagraphen festgeschrieben wurde. Sie als Hauptmann einer Bundeswehr haben sich für diese Be-
rufsrichtung entschieden und haben dadurch eine einge-
schränkte öffentliche Meinung zu Bundewehr allgemein und müssen natürlich die Interessen Ihres Arbeitgebers vertreten.

Aber nochmal zu meiner Kernfrage:

Werden Soldaten, die sich der Ausbildung zum
Töten
(z.B. Übung mit scharfer Munition) verweigern,
mit Arrest im Bundewehrgefängnis bis zu 3 Wochen
bestraft. Und bekommen die Bundeswehrhäftlinge
in den ersten 3 Tagen nur Bibel und Gesangbuch als
Lektüre in ihre Zelle?


Sie finden meine ausführliche Darstellung meiner eigenen Erfahrung von 1968 auf der Seite:

http://www.mensch-trau-dich.de/Seiten-2007/Ak-20-11-2007.html


Totalverweigerer werden wie mir bekannt ist mit Beugehaft
zur Aufgabe ihrer Einstellung gegen die Bundeswehr verur-
teilt und nehmen psychischen Schaden auf sich.

Viel schlimmer geht es den amerikanischen Soldaten die
für menschenverachtende Präsidenten und Ideologien zu Killermaschinen gedrillt werden siehe neuster Bericht von


Dipl. Päd. Jürgen Rose ist Oberstleutnant der Bundeswehr
hier zum Anklicken:

http://www.freitag.de/2007/48/07481701.php

Dieser Bericht muss unbedingt gelesen werden!


Wer solche Berichte liest und von denen gibt es genügend, kann das Vorgehen gegen die Menschenwürde und Men-
schenrechte nicht gutheißen und im Kampf für welche
Rechte auch immer akzeptieren.

Noch eine Frage:

Wie massiv werden deutsche Soldaten für die
Terrorabwehr gedrillt? Da kamen schon genügend
negative Ausbildungsmethoden der Bundeswehr
ans Tageslicht und Herr Hauptmann Schubert,
die verletzen täglich die Würde des Menschen!


Wir wollen also nicht so tun und beteuern: Deutsche Sol-
daten sind alle in ihrem Tun und Handeln frei von Gewalt-
anwendungen.

Im Menschen steckt nun mal die Bestie

(hat was mit unseren Genen zu tun),

die gerade bei verlangten Gewaltakten von irregeführten Politikern und Vorgesetzten voll zum Ausbruch kommen können. Anders kann man die Lust am Töten nicht verstehen, die Menschen zu Bestien machen.

Deutschland hat mit dem 2. Weltkrieg hoffentlich den letzten Höhepunkt von Globaler Gewalt angezettelt und mitschuldig sind mehr als 50% der damaligen deutschen Bürger, die einen Hitler die Macht zum abschlachten von Millionen Menschen
den Freibrief per Wahl gaben.


Diese Schuld und Last wird Deutschland sehr lange noch
tragen müssen und ich kann einen Bundeskanzler Adenauer nicht verstehen, warum das Angebot hauptsächlich von den Russen nicht angenommen wurde.

Wenn Deutschland sich für einen neutrale Staatsvorm wie
die Schweiz entschieden hätte, währe es nicht zu einer DDR gekommen- leider ist die Lernfähigkeit auf der Führungsebene eher eingeschränkt und Macht sowie resultierendes Kapital stehen meist im Vordergrund.

Deutschland hätte als neutraler Staat eine sehr wichtige Funktion mit einem absoluten Aufbau diplomatischer Fähigkeiten einen wesentlich höheren Anteil zum ge-
wünschten Weltfrieden leisten können, aber nein wir
müssen als Handlanger von kranken weltherrschafts-
süchtigen Präsidenten wieder Schuld auf uns laden.


Wer das nicht erkennt und auch nicht erkennen will, hat
aus der Geschichte der Vergangenheit nichts gelernt.

Um nochmals auf den Bericht des Oberstleutnant Rose zu kommen, dessen Bericht sehr deutlich zeigt, wie junge Menschen manipuliert werden müssen, um als Killer nur mit Hass im Kopf diesen kranken Auftraggebern als Bestien
dienen zu können.

Eine Wehrpflicht mit Schwerpunkt auf Pflicht ist sehr frag-
würdig und eher abzulehnen, da Gesetzes Gehorsam zu
leicht negativ ausgenützt werden kann.

Mein Weihnachtswunsch währe: keiner der jungen
Menschen ist mehr bereit als Soldat für fragwürdige vorgeschobene demokratischen Freiheiten sich ein-
spannen zu lassen.

Kriege haben alle bewiesen, dass aus Kriegen nie
dauerhafter Frieden entstehen kann, erst recht nicht,
wenn sie perverser Weise auch noch in Gottes Namen
geführt wurden und so wie der jetzige amerikanische
Präsident sich von Gott befohlen sieht und im Irak für
noch mehr Leid und Tot mit Gottes Hilfe sorgt!


Ich bin gespannt Herr Schubert, ob ich von Ihnen eine wirklich befriedigende Antwort auf meine Frage bekommen werde und
ob sich seit 1968 einiges positiv bei der Bundeswehr verändert hat. Interessant währe auch, ob Hauptschülern heute generell ein Gewissen um Recht und Unrecht zugesprochen wird. Da aber Hauptschüler in der heutigen Zeit anscheinend nicht mal
für einen Ausbildungsplatz geeignet sind, wird es im Hinblick auf: Haben Hauptschüler einen Ahnung was ein Gewissen ist, bestimmt noch die gleichen Vorurteile herrschen.

Mir freundlichem Gruß aus der Mensch trau´ Dich Zentrale von

Edward Grossmann

Eine weitere Antwort von Hauptmann Schubert:

Sehr geehrter Herr Grossmann,

Ihre Kernfrage danach, ob ein Soldat bei Befehlsverweigerung mit Arrest
belegt wird, habe ich beantwortet. Ich möchte mich vielleicht ein wenig
deutlicher ausdrücken. Der Arrest ist keine Strafe, sondern eine
Disziplinarmaßnahme. Daher kann ich Ihnen Ihre Frage, ob ein Soldat
bestraft wird, mit Nein beantworten. Eine Strafbemessung obliegt in der
Bundesrepublik Deutschland einzig und allein den ordentlichen Gerichten,
genauer, den Strafgerichten.

Abgesehen davon führt nicht jede Befehlsverweigerung automtisch zu einer
Disziplinarmaßnahme oder zur Abgabe an die Staatsanwaltschaft. Wie ich
Ihnen bereits geschrieben habe, sind alle subjektiven und objetiven
Tatbestände zu berücksichtigen. Damit ergibt sich für jeden Fall eine
separate Betrachtung mit individueller Beurteilung. Diese kann reichen von
"es passiert nichts" bis hin zu "3 Wochen Disziplinararrest".

Für den Fall des Disziplinararrestes gelten, wie bereits geschrieben, die
Vorschriften der Bundeswehrvollzugsordnung. § 7 regelt eindeutig, dass dem
Soldaten Lichtbilder ihm oder ihr nahestehenden Personen, Erinnerungsstücke
von persönlichem Wert sowie Gegenstände des religiösen Gebrauchs während
des gesamten Vollzuges zu belassen sind. Der Besitz von Büchern und anderen
Gegenständen zur Fortbildung oder zur sonstigen Freizeitbeschäftigung IST
in angemessenen Umfang zu gestatten.

Anders ausgedrückt, wenn ein Soldat den Arrestvollzug antritt, kann er
eigene Bücher, Zeitschriften u.ä. mitnehmen. Diese kann er während des
gesamten Vollzuges nutzen, auch während der ersten drei Tage.

Weiterhin hat jeder Bürger dieses Landes das Recht, aus Gewissensgründen
den Dienst mit der Waffe zu verweigern. Lassen Sie mich hierzu das
Grundgesetz zitieren: "Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst
mit der Waffe gezwungen werden." (Art. 4 III Satz 1 GG).

Eine solche Verweigerung ist statthaft und wird in keiner Art und Weise
geahndet. Für diesen Fall hat der Gesetzgeber den zivilen Ersatzdienst
vorgesehen.

Auch wenn die Ultimo Ratio des soldatischen Handelns das kämpfen ist,
bedeutet dies nicht, dass unsere Soldaten "zum Töten erzogen" werden. Eine
Verletzung der Menschenwürde durch den Dienst an der Waffe wurde wiederholt durch höchstrichterlichen Spruch nicht bestätigt.

Über die Wehrpflicht kann diskutiert werden. Es gibt spannende Argumente
dafür als auch dagegen. Wenn Sie eine Wehrpflichtarmee einer Berufsarmee
gegenüberstellen, werden Sie in beiden grundsätzlichen Systemen Vor- als
auch Nachteile finden. In jedem Fall müssen die Argumente gegeneinander
abgewogen werden. Derzeit ist aber politisch eine Mehrheit für die
Wehrpflicht. In 10 oder 20 Jahren mag das anders aussehen.

In der Hoffnung hinreichend geantwortet zu haben, stehe ich für weitere
Fragen gerne zur Verfügung und verbleibe,

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Tobias Schubert
Hauptmann und Presseoffizier
Diplom-Kaufmann

 

Streitkräfteamt InfoService Bürgeranfragen
Bearbeiter: Hptm Schubert
Rochusstraße 32
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Telefon: 0228/52 03-206 // Fax: 0228/52 03-282

Antwort darauf:

Guten Tag Herr Schubert!
Danke für die 2. informative Aussage zu meiner Anfrage, die nun eindeutig zumindest
was in die Zellen mitgenommen werden darf als geklärt erscheint.
1968 war das noch anders gehandhabt und es trauten sich auch nur ca. 20 000 Personen den Wehrdienst pro Jahr zu verweigern. In meiner Schilderung als Hauptschüler und das betraf nicht nur meine Person, hat sich ja auch einiges geändert. (Gewissensprüfung) Was ist aber mit den
Totalverweigerer, die auch in diesen Tagen mit Arrest gebeugt werden und unter diesem Umstand physisch zu leiden haben.
Die ganzen Auslandseinsätze lassen sich ohne weiteres in Frage stellen und auch deutsche Soldaten machen oft sehr unehrenhaft auf sich Aufmerksam- hier könnte man einiges aufzählen.
Als Pazifist, geprägt durch meine Lebensbiographie kann ich nur gegen jede Art von Militär mich aussprechen, da es zur Genüge bewiesen ist: Mit Waffen lassen sich keine dauerhafte Frieden herstellen.
Wenn ich im Jahr 2007 gemustert worden währe, hätte ich noch wesentlich mehr Bedenken, da es den deutschen aus der Geschichte überhaupt nicht geziemt mit militärischen Mitteln irgendwo militärische Präsents und Stärke zu präsentieren.
Leider sind die Politiker meist nicht in der Lage mit Vernunft Konflikte lösen zu können, oder zu wollen.
Junge Menschen, die ab 18 Jahren zum Pflicht Wehrdienst eingezogen werden können, sind hier völlig überfordert und manipulierbar.
Wenn man Männer erst ab 30 Jahren verpflichten würde, währe der Widerstand wesentlich größer.
Es macht keinen Sinn und hat auch noch nie einen Sinn gehabt, für irgendwelche Regierungen sich und andere in kriegerische Auseinandersetzungen zu verwickeln.
Amerika ist ein besonderes trauriges Beispiel, was man aus Menschen für Killer produzieren kann.
Da ich nicht weiß, ob Sie meinen Link von Jürgen Rose angeklickt haben, hier nochmals der volle
Inhalt:
Jürgen Rose
Lizenz zum Morden

 

 

KILLERMASCHINE In seinem Bericht "Ich bin ein Deserteur" beschreibt der GI Joshua Key die Brutalisierung der US-Soldaten im Irak
Eigentlich will er nur Schweißer werden. Aber die US-Armee braucht Killer. Und weil er arm ist und unbeleckt von übermäßiger Bildung, dafür aber durchtränkt mit tumbem Patriotismus, zudem noch seine Frau und zwei Kinder irgendwie über die Runden bringen muss, wird Joshua Key, das Landei aus Guthrie, Oklahoma, zur leichten Beute von Staff Sergeant Van Houten. Letzterer gehört zu jenen zahlreichen Rekruteuren, die den unerlässlichen Nachschub an menschlichem Kanonenfutter zu garantieren haben, nach dem eine gigantomane US-Militärmaschinerie unablässig giert. Mit falschen Versprechungen geködert unterschreibt Key am 3. April 2002 seine Verpflichtungserklärung bei der U.S. Army, überzeugt davon, "beim Militär etwas von der Welt [zu] sehen und einen völlig neuen Lebensstil kennen[zu]lernen". Diese Erwartung wird in der Tat voll und ganz in Erfüllung gehen - freilich gänzlich anders als erhofft.

Die militärische Lebenswelt lernt Rekrut Key in Fort Leonard Wood, Missouri, bei der 35th Combat Engineer Company kennen. Dort, so brüsten sich die Drill Sergeants, würden er und seine Kameraden nun zu den "gemeinsten Killern auf dem Schlachtfeld" ausgebildet. Es folgen Wochen der Erniedrigung ("Sie sind ein dämlicher Haufen Scheiße, ein nutzloses Arschloch"), in denen es vor allem darum geht, die zukünftigen Kämpfer mental zu brechen und nach dem Ideal der Army wieder neu aufzubauen. Je weiter die Zeit voranschreitet, desto mehr wächst, wie er zugibt, der Stolz des Soldaten Key eine "perfekte Killermaschine" zu sein.

Begleitet wird das militärische Training von systematischer Hasserziehung: Muslime sind keine Zivilisten, Afghanen sind "Scheißterroristen, die den Tod verdienen", Iraker sind "keine Zivilisten, ja nicht einmal Menschen", sondern nichts anderes als der Feind. Dem Feind aber "durften ... [wir] nicht einmal ein Fünkchen Menschlichkeit zugestehen", gibt Key zu Protokoll. Als ob die Soldaten alle ein virtuelles Siegel "Brainwashed by U.S. Army" auf der Stirn trügen, brüllen sie auf Befehl hirnlos rassistische Parolen: "One shot, one kill, one Arab, one Asian". Am Ende sind sie perfekt zugerichtet für das große Morden im Namen des "Globalen Krieges gegen den Terror": "In den Augen unserer Armee waren die Iraker keine Menschen, sondern Terroristen, Selbstmordattentäter, Sandnigger und Lumpenköpfe. Wir mussten sie geringer achten als Menschen, um überhaupt zu unseren Taten fähig zu sein. In der Militärausbildung brachte man uns bei, die Iraker als minderwertig zu betrachten, und diese Haltung überquerte mit uns die Meere, als wir in den Kampfeinsatz flogen."

Das war am 10. April 2003. Mittlerweile zum "Private First Class", zum Obergefreiten, avanciert, dient Key nun in der 43rd Combat Engineer Company. Eigentlich war ihm bei seiner Rekrutierung ja versprochen worden, er würde ausschließlich in den USA selbst auf einer "Nondeployable Military Base" eingesetzt, um dort Brücken zu bauen. Aber dies entpuppt sich augenscheinlich als glatte Lüge. Nun befindet er sich also in Ramadi, einer Stadt von 300.000 Einwohnern rund hundert Kilometer westlich von Bagdad, mitten im so genannten "sunnitischen Dreieck", wo den Invasoren härtester Widerstand entgegenschlagen sollte. Regel Nummer eins, so befehlen die Offiziere, heißt: "Wenn Sie sich bedroht fühlen, schießen Sie erst und fragen später."

Diese Anweisung ist nicht anderes als die Lizenz zum Morden, wie Key an einem ebenso beklemmenden wie empörenden Beispiel schildert. Während er wochenlang immer wieder an einem Krankenhaus Wache schieben muss, bettelt ein siebenjähriges Mädchen bei ihm um Essen. Nach und nach begreift er, dass sie keine Terroristin ist, sondern einfach nur ein Mädchen. Key gibt ihr Verpflegungsrationen, freut sich auf ihre Besuche, auch auf den letzten, tödlichen, als sie wieder zu ihm gerannt kam. "Ich griff nach einer Einmannpackung in meiner Tasche", berichtet er, "und als ich aufblickte, sah ich sie drei Meter vor mir, hörte Schüsse aus einem halbautomatischen Gewehr und sah ihren Kopf platzen wie einen Pilz". Da nicht ein einziger bewaffneter Iraker zu sehen war, ist Key überzeugt davon, dass einer seiner eigenen Leute das Mädchen abknallte. "Ihr Tod verfolgt mich bis heute. Ich versuche, damit leben zu lernen", beschreibt er sein Trauma.

Doch entkommt auch er nicht der eigenen Brutalisierung durch Krieg und Besatzung: "Meine moralische Urteilsfähigkeit begann unter dem Druck, dem ich als Soldat ausgesetzt war, zu bröckeln. Ich fühlte mich angreifbar und hatte keinen klar erkennbaren Feind, den ich töten konnte. Man ermutigte uns, den Feind fertig zu machen, und da wir keinen zu fassen bekamen, nahmen wir uns wehrlose Zivilisten vor. Wir wussten, dass man uns für unser Handeln nicht zur Verantwortung ziehen würde. Weil wir Angst hatten und zu wenig Schlaf abbekamen, aufgeputscht waren von Koffein, Adrenalin und Testosteron und unsere Offiziere uns ständig in Erinnerung riefen, dass alle Iraker, Zivilisten eingeschlossen, Feinde seien, war die Versuchung groß zu stehlen, war es völlig normal, Prügel auszuteilen, war es einfach zu töten. Wir waren Amerikaner im Irak, und wir konnten tun, was uns gefiel."

Key macht mit, auch wenn ihm mitunter sein Gewissen in die Quere kommt. Doch je länger der Einsatz dauert, desto stärker wachsen seine Skrupel. Bis ihm eines Tages klar wird, "dass wir, die amerikanischen US-Soldaten, die Terroristen waren. Wir terrorisierten die Bevölkerung, schüchterten sie ein, schlugen sie, demolierten ihre Häuser, vergewaltigten sie wohl auch. Diejenigen, die wir nicht umbrachten, hatten allen Grund der Welt, ihrerseits zu Terroristen zu werden. Angesichts dessen, was wir ihnen antaten - wer konnte es ihnen da zum Vorwurf machen, dass sie uns und alle Amerikaner umbringen wollten? ... Wir die Amerikaner, waren im Irak zu Terroristen geworden."

Als der Obergefreite Key im November 2003, von seiner glorreichen Mördertruppe auf einen zweiwöchigen Heimaturlaub geschickt, zuhause bei Frau und Kindern eintrifft, leidet er unter Albträumen, Blackouts, gravierenden Persönlichkeitsveränderungen - kurzum: er ist ein psychisches Wrack. Doch im letzten Moment, er befindet sich schon auf dem Rückweg zu seiner Einheit im Irak, ist in Dallas zwischengelandet, macht es bei ihm Klick: "Ich wollte bei meiner Frau und meinen Kindern sein; ich wollte mich nicht mehr mit dem Blut von Männern, Frauen und Kindern besudeln; ich konnte es vor meinem Gewissen nicht mehr verantworten, noch einmal im Irak zu kämpfen." Er desertiert. Fast 16 Monate verstecken Key und seine Familie sich in verschiedenen Städten kreuz und quer in den USA, immer in Angst, geschnappt zu werden. Immerhin stehen auf Desertion viele Jahre Gefängnis, selbst die Todesstrafe ist nicht ausgeschlossen. Im Dezember 2004 gebiert seine Frau das vierte Kind, endlich ein Mädchen. Schließlich, es ist März 2005 geworden, fliehen alle gemeinsam nach Kanada. In Toronto beantragt die Familie Asyl. Rückblickend resümiert der GI Joshua Key: "Meine Armee hatte mich so weit gebracht, dass ich mich schämte, Amerikaner zu sein."

Indes, so ist zu fragen, ist nicht auch hierzulande Scham angebracht - Scham darüber, dass eine Bundesregierung unter Gerhard Schröder den USA und ihrer Kriegskoalition trotz der groß inszenierten, öffentlichen Ablehnung des Irak-Krieges vielfältigste Unterstützungsleistungen für diesen eindeutigen Aggressionskrieg erbrachte? Nicht zuletzt dadurch wurde es der U.S. Army erst ermöglicht, den Soldaten Joshua Key via Frankfurt Rhein-Main zum Kriegsdienst in den Irak zu verfrachten. Müsste sich Deutschland nicht schämen, dass es mit solcher Vasallenhilfe das Völkerrecht und die Verfassung brach? Und müsste schließlich in Deutschland nicht endlich Scham einkehren, nach wie vor mit diesem Imperium Americanum der Barbarei verbündet zu sein, das im Wahn der Macht sich anmaßt, weltweit Menschen auf bloßen Verdacht hin in die Folterhöllen von Guantanamo, Bagram oder Camp Bondsteel zu verschleppen?

Dipl. Päd. Jürgen Rose ist Oberstleutnant der Bundeswehr. Er vertritt in diesem Beitrag nur seine persönlichen Auffassungen

Niemand, der nur einen Funken Anstand und Gesetze der Ethik in Anspruch nimmt, kann dieses Vorgehen der amerikanischen Führung beim Militär auch nur ansatzweise gutheißen.
Das ist Verbrechen Pur und kann nur mit Abscheu angesehen werden.

Ob diese Aussage von Ihnen Herr Schubert siehe Unten:

"Auch wenn die Ultimo Ratio des soldatischen Handelns das kämpfen ist,
bedeutet dies nicht, dass unsere Soldaten "zum Töten erzogen" werden. Eine
Verletzung der Menschenwürde durch den Dienst an der Waffe wurde wiederholt durch höchstrichterlichen Spruch nicht bestätigt. "

so als Wirklichkeit bestand haben wird in der Zukunf, muss ich stark bezweifeln.


Mit freundlichen Grüßen
Edward Grossmann

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