Aktuell vom 17.04.2008
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Popularklage
für saubere Luft in bayerischen Gaststätten Übersicht
Die Einschränkung
des Geltungsbereichs des bayerischen Gesundheitsschutzgesetzes,
die in der Praxis zur flächendeckenden Umgehung
des Gesetzes durch die Einrichtung von so genannten privaten
Raucherclubs geführt hat, ist aus mehrfachen Gründen
mit der Bayerischen Verfassung nicht vereinbar.
Mehr unter:
http://www.rakrause.de/popularklage-gsg/popularklage-gsg.html
Newsletter vom 17.04.2008
- Atom-Allianzen
ESSEN/LONDON (Eigener Bericht)
- Atomkraftpläne des Essener
Energieriesen RWE stoßen vor der heutigen Hauptversammlung
des
Konzerns auf scharfen Protest. RWE will seine deutschen
Kernkraftwerke, die wegen des Berliner Atomausstiegs stillgelegt
werden müssen, durch neue Nuklearmeiler in Ost- und Südosteuropa
ersetzen. Zu seinen Vorhaben gehört ein besonders umstrittenes
Projekt: Der Bau eines Atomkraftwerks in einem bulgarischen
Erdbebengebiet. RWE will außerdem ein neues Nuklearprogramm
der
britischen Regierung nutzen und bietet für die Übernahme
des größten
britischen Energieerzeugers, British Energy. Die Pläne sind
nicht nur
Teil eines neuen Expansionsprogramms, das die Konzernumsätze
durch
Zugewinne im Ausland deutlich steigern soll. Der beabsichtigte
Einstieg bei British Energy soll zugleich neue Kooperationen
zwischen
London und Paris stören, die eine gemeinsame Kernkraftoffensive
beinhalten. Deutsche Medien begleiten die Ereignisse mit
Kriegsterminologie aus dem Vorfeld des Ersten Weltkriegs.
mehr
http://www.german-foreign-policy.com/de/fulltext/57209
»Viele leiden unter
der CDU und wählen sie doch«
Rentnerschelte
und Generationenhetze haben nichts mit der sozialen Wirklichkeit
zu tun. Ein Gespräch mit Ute Kampschulte
Interview: Gitta Düperthal
Ute Kampschulte ist in Frankfurt/M. Vorsitzende des Ortsverbands
Niederrad des Sozialverbandes VdK
Sie helfen alten Menschen
in Niederrad, einem Stadtteil von Frankfurt/M. Wie kam es dazu,
daß Sie sich für sozial Schwache und Rentnerinnen
einsetzen?
Mich macht es wütend, daß Menschen, die ihr ganzes
Leben lang geschuftet und in die Rentenversicherung eingezahlt
haben, jetzt nur Almosen vom Amt erhalten. Das war zwar im Grundsatz
schon immer so aber früher gab es noch ein engmaschiges
Beziehungsnetz, man half sich gegenseitig. Heute ist das anders;
wenn es jemandem in der unmittelbaren Umgebung oder in der Familie
schlecht geht, schert das die Mitmenschen mitunter wenig.
Mehr unter:
http://www.jungewelt.de/2008/04-17/054.php
Riester-Rente
adé
Rezept für
sichere Altersbezüge: starke Gewerkschaften, die Reallohnsenkungen
verhindern, und linke Politik, die alle
Rentenkürzungen zurücknimmt
Von Klaus Ernst und Michael Schlecht
Sozialverbände
schlugen jüngst Alarm. Die Linkspartei sorgte für Aufregung
in der großen Koalition. Die gefürchtete Lafontaine-Linke
plane eine große populistische Rentenkampagne, heißt
es in der Financial Times Deutschland. In einer Nacht-und-Nebel-Aktion
beschloß die Regierung eine Rentenerhöhung. Statt
0,46 Prozent sind nun 1,1 Prozent mehr für die Rentner geplant.
Aber die »Großzügigkeit« soll sich
in Grenzen halten: Der Zuschlag soll ab 2012 wieder abgezogen
werden.
Mehr unter:
http://www.jungewelt.de/2008/04-17/019.php
Newsletter vom 17.04.2008
- Mehr Demokratie
Sehr geehrter Herr Grossmann,
kennen Sie das? Es ist schoen,
ein grosses Ziel zu erreichen - doch der Weg
zu solchen Zielen ist eben anstrengend. Dabei ist es egal, ob
es um
Abschlusspruefungen, Ausdauersport oder eben unsere Kampagnen
geht.
In NRW haben wir gerade ein
großes Ziel erreicht. Es war schwierig, ueber
ein Jahr lang haben wir auf den Strassen und Plaetzen des Landes
Unterschriften gesammelt. Und damit den Ausbau unserer Demokratie
auf die
politische Tagesordnung gesetzt - jetzt ist die Forderung im
Landtag
angekommen. Es hat sich gelohnt, durchzuhalten.
In vielen anderen Bundeslaendern laufen gerade Kampagnen von
uns. Dort sind
wir noch auf dem Weg und ueberzeugen die Menschen auf der Strasse
von
unseren Ideen.
In der Vergangenheit haben wir bereits viele Verbesserungen durchsetzen
koennen; doch wir wollen noch mehr erreichen. Dabei werden wir
durchhalten, weil wir wissen, dass es sich lohnt.
Es gruesst Sie freundlich
Ronald Pabst
1) Berlin: Kampagne gestartet
Am 3. April haben wir gemeinsam
mit fast 50 weiteren Organisationen eine
Kampagne gestartet; unser Ziel ist es, in der Hauptstadt ein
besseres
Wahlrecht durchzusetzen.
http://www.besseres-wahlrecht.de/
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2) NRW: 72.830 Unterschriften
eingereicht
Unsere Volksinitiative in
NRW hat ein wichtiges Zwischenziel erreicht: Wir
haben dem Landtag 72.830 Unterschriften uebergeben. Der Landtag
wird sich
- vermutlich nach der Sommerpause - mit unserem Gesetzentwurf
befassen;
bereits jetzt koennen Sie sich die Fotos von der Uebergabe ansehen:
http://neues-wahlrecht.de/uebergabe-nrw-volksinitiative.html
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3) Thueringen: Kampagne laeuft
Ein guter Start: In den ersten
drei Wochen unseres Volksgehrens in
Thueringen haben bereits 20.000 Unterschriften unser Buero erreicht.
http://www.mehr-demokratie.de/thueringen-20000.html
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4) Irland: Filme und Infos
zum Referendum
In ganz Europa nicken die
Parlamente die EU-Verfassung ab... nur in Irland
wird es eine Abstimmung geben. Dort erreicht die Debatte nach
dem
Ruecktritt des Regierungschefs neue Hoehepunkte. Jetzt gibt es
neue
Spekulationen um den Abstimmungstermin. Neue Filme und Nachrichten
finden
Sie auf:
http://www.mehr-demokratie.de/irland-eu-referendum.html
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5) EU-Unterschriften: Bitte
zuruecksenden
Wir wollen in der kommenden
Woche die Unterschriften fuer die Aktion
"Europa mit Volksentscheid" uebergeben. Bitte senden
Sie die von Ihnen
gesammelten Unterschriften schnell an uns zurueck.
http://www.mehr-demokratie.de/europa.html
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Impressum
Kontaktadresse
Mehr Demokratie e.V.
Ronald Pabst
ronald.pabst@mehr-demokratie.de
02203 / 59 28 59
Muehlenstraße 18
51143 Koeln
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Dies ist ein Service von Mehr Demokratie e.V.,
der Buergeraktion fuer bundesweite Volksabstimmungen.
Newsletter vom 17.04.2008
Montagsdemo Dortmund
Liebe Freundinnen und Freunde
Am 25. April soll der "neue"
EU-Vertrag, der so genannte "Lissabonner Vertrag" oder
"Reformvertrag" im deutschen Bundestag ratifiziert
werden. Der Lissabonner Vertrag stimmt in allen wesentlichen
Punkten mit dem EU-Verfassungsvertrag überein, der in Frankreich
und den Niederlanden in Referenden abgelehnt wurde. Die globalisierungskritische
Bewegung und die Friedensbewegung kritisierten den EU-Verfassungsvertrag
und damit auch den Lissabonner Vertrag als neoliberal, militaristisch
und undemokratisch.
Auch Euromarsch unterstützt
die Mailkampagne zum EU-Reformvertrag, die gestartet wurde von
der Deutsche Friedensgesellschaft / Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen,
der AG Frieden Trier und der Informationsstelle Militarisierung.
Wir empfehlen folgenden Text zur Weiterverbreitung und eigenen
Beteiligung.
Mit solidarischen Grüßen,
Ralf Berger
Bundeskoordination Euromarsch
www.euromarches.org
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MAILKAMPAGNE ZUM EU-REFORMVERTRAG
Liebe Freundinnen und Freunde
Die Zeit drängt! Am 25.
April soll der "neue" EU-Vertrag, der "Lissabonner
Vertrag", der auch "EU-Reformvertrag" genannt
wird, im Bundestag und am 23. Mai im Bundesrat ratifiziert werden.
Der Lissabonner Vertrag stimmt in allen wesentlichen Punkten
mit dem EU-Verfassungsvertrag überein, der in Frankreich
und den Niederlanden in Referenden abgelehnt wurde. Die globalisierungskritische
Bewegung und die Friedensbewegung kritisierten den EU-Verfassungsvertrag
und damit auch den Lissabonner Vertrag als neoliberal, militaristisch
und undemokratisch.
Bislang fand in Deutschland
aber auch EU-weit kaum eine öffentliche Diskussion über
die Inhalte des Vertrages statt. Deshalb wollen wir die Tage
vor der Abstimmung dazu nutzen, kritischen Positionen Gehör
zu verschaffen. Dies ist umso notwendiger, weil der Vertrag einem
friedlichen und sozialen Europa ein Absage erteilt. Denn der
Lissabonner Vertrag ist
- Undemokratisch:
Der Vertrag wurde erneut im
stillen Kämmerlein unter Ausschluss der europäischen
Öffentlichkeit ausgehandelt. Er ignoriert die Voten in Frankreich
und den Niederlanden und soll (mit Ausnahme Irlands) ohne Zustimmung
der Bevölkerung ratifiziert werden.
- Neoliberal:
Mit dem Lissabonner Vertrag
wird eine bestimmte - und zwar die neoliberale - Wirtschaftsform
festgeschrieben. In Artikel 98 etwa heißt es: "Die
Mitgliedstaaten und die Union handeln im Einklang mit dem Grundsatz
einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb." Während
sich hierdurch die eklatanten sozialen Schieflagen innerhalb
Europas weiter verschärfen werden, soll die weltweite Armut
ausgerechnet durch "die Integration aller Länder in
die Weltwirtschaft [und] den schrittweisen Abbau internationaler
Handelshemmnisse" (Artikel 10a) bekämpft werden. Hierdurch
wird jedoch, wie allgemein bekannt ist, die Armut weiter zunehmen.
- Militaristisch:
Der Vertrag bestimmt, dass
Truppen von EU-Mitgliedstaaten für weltweite Militär-
und Kampfeinsätze zur Verfügung stehen müssen.
Der Vertrag schreibt den Mitgliedsstaaten vor, ihre Militärausgaben
zu erhöhen und räumt dem Europäischen Parlament
keine Mitentscheidungsrechte in außen- und militärpolitischen
Fragen ein. Darüber hinaus eröffnet er auch noch die
Option für Militäreinsätze innerhalb der Europäischen
Union ("Solidaritätsklausel").
Es gibt also viele gute Gründe,
diesen Vertrag abzulehnen (noch mehr finden sich in dieser ausführliche
Analyse:
http://www.imi-online.de/download/IMI-Analyse-31-2007.pdf)
Noch ist es nicht zu spät.
Werden Sie jetzt aktiv.
1 . Informieren Sie bitte
die Bevölkerung ihrer Heimatstadt, KollegInnen, Nachbarn
usw. über die Inhalte des Vertrages. Drucken Sie bitte dazu
folgendes Flugblatt aus
(http://www.imi-online.de/download/EU-Reformvertragsflyer.pdf)
und
schicken Sie bitte diese Mail an Ihre Freunde und Bekannte weiter!
2 . Fordern Sie bitte ihre/n
örtliche/n Bundestagsabgeordnete/n dazu auf, gegen den Vertrag
zu stimmen oder sich wenigstens dafür einzusetzen, dass
die Öffentlichkeit an diesem Prozess beteiligt wird. Senden
Sie ihm bitte diesen Brief mit seiner umfangreichen Ablehnungsbegründung
schriftlich oder per e-mail zu. Nutzen Sie hierfür folgenden
Link: <<< Link auf die DFG-VK Maileinrichtung
(Sie können den Brief
natürlich auch mit persönlichen Formulierungen ergänzen
oder umformulieren)
Der EU-Verfassung wurde im
Jahr 2005 eine Absage erteilt! Sagen Sie bitte auch jetzt Nein
zum Lissabonner Vertrag und dem damit einhergehenden Ausverkauf
demokratischer und sozialer Rechte! Sagen Sie bitte auch jetzt
Nein zum Lissabonner Vertrag und der damit einhergehenden EU-Militär-
und Kriegspolitik! Für ein friedliches und demokratisches
Europa von unten!
Deutsche Friedensgesellschaft
Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen, AG Frieden Trier, Informationsstelle
Militarisierung
.... weitere Gruppen ....
Schreiben an die Bundestagsabgeordneten:
Sehr geehrte(r) Herr/Frau,
am 25. April entscheidet der
Bundestag über den so genannten Lissabonner Vertrag, auch
EU-Reformvertrag genannt. Der Vertrag ist undemokratisch, aus
sozialer Sicht hochproblematisch und er wird die Militarisierung
der Union entscheidend weiter vorantreiben. Deshalb möchte
ich Sie hiermit bitten, gegen diesen EU-Vertrag zu stimmen oder
sich wenigstens dafür einzusetzen, dass die Öffentlichkeit
an diesem Prozess beteiligt wird.
*Undemokratisch*
Obwohl der EU-Verfassungsvertrag
im Jahr 2005 von der französischen und niederländischen
Bevölkerung abgelehnt wurde, soll nun versucht werden, mit
dem sog. Reformvertrag (auch: "Vertrag von Lissabon")
seine wesentlichen Inhalte in kaum abgewandelter Form durch die
Hintertür zu verabschieden. Der Reformvertrag ist nichts
anderes als alter Wein in neuen Schläuchen, er ignoriert
das Votum in Frankreich und den Niederlanden und wurde erneut
im stillen Kämmerlein unter Ausschluss der europäischen
Öffentlichkeit ausgehandelt. Selbst die Bundesregierung
räumt in einer Presseerklärung (7.11.2007) unumwunden
ein: "Der Begriff 'Verfassung für Europa' war nach
der Ablehnung bei den Volksabstimmungen in Frankreich und den
Niederlanden nicht mehr haltbar. Das erklärte Ziel der deutschen
Ratspräsidentschaft war es aber, die Substanz der Verfassung
zu erhalten. Dies konnte erreicht werden."
*Sozialpolitisch kontraproduktiv*
Mit dem Lissabonner Vertrag
wird eine bestimmte - und zwar die neoliberale - Wirtschaftsform
festgeschrieben, obwohl damit seit Jahrzehnten eine Verarmung
weiter Teile der Bevölkerung innerhalb der Europäischen
Union, vor allem aber in der sog. Dritten Welt einhergeht. In
Artikel 98 etwa heißt es: "Die Mitgliedstaaten und
die Union handeln im Einklang mit dem Grundsatz einer offenen
Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb." Besonders perfide
ist es, wenn der Reformvertrag in Artikel 10a angibt, die Europäische
Union bekenne sich zu dem "vorrangigen Ziel, die Armut zu
beseitigen", nur um im nächsten Satz als zentrale Maßnahme
hierfür folgendes zu benennen: "die Integration aller
Länder in die Weltwirtschaft zu fördern, unter anderem
auch durch den schrittweisen Abbau internationaler Handelshemmnisse."
Es ist allgemein bekannt, dass diese Maßnahmen die weltweite
Armut vergrößern, sich aber als hochprofitabel für
die europäischen Großkonzerne erwiesen haben. Gleichzeitig
ist dies!
e Armut, wie selbst die Weltbank mittlerweile einräumt,
der wichtigste Grund für das Ausbrechen gewaltsamer Konflikte
in der Dritten Welt, die dann wiederum militärisch "befriedet"
werden müssen, um den Dampfkessel der Globalisierungskonflikte
unter Kontrolle zu halten.
*Militarisierung durch die
Hintertür*
Sämtliche bereits an
der EU-Verfassung kritisierten Militarisierungsaspekte wurden
auch in den Lissabonner Vertrag übernommen. Kernpunkte der
Kritik waren und sind:
- Weltweite EU-Kampfeinsätze
mit nahezu unbegrenztem Aufgabenspektrum:
Artikel 28b, Absatz 1 benennt
u.a. "gemeinsame Abrüstungsmaßnahmen", "Kampfeinsätze"
und "Operationen zur Stabilisierung der Lage" sowie
"die Unterstützung für Drittländer bei der
Bekämpfung des Terrorismus in ihrem Hoheitsgebiet"
als Aufgabenspektrum künftiger EU-Kriege.
- Militäreinsätze
im Inneren:
In Artikel 188 wird festgeschrieben,
dass die EU "alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel,
einschließlich der ihr von den Mitgliedstaaten bereitgestellten
militärischen Mittel" mobilisiert, um "terroristische
Bedrohungen im Hoheitsgebiet von Mitgliedstaaten abzuwenden".
Dies bedeutet nichts anderes als den möglichen Einsatz von
Militär im Inneren der EU zur Abwendung von so genannten
Terrorgefahren. Damit soll EU-vertraglich eine weitere Militarisierung
der EU-Innenpolitik ermöglicht werden.
- Vertragliche Aufrüstungsverpflichtung:
Artikel 28a, Absatz 3 enthält
erneut die bis dato einmalige Verpflichtung, mehr Gelder in den
Rüstungssektor zu investieren: "Die Mitgliedstaaten
verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise
zu verbessern." Die bereits 2004 eingerichtete EU-Rüstungsagentur
soll die Einhaltung dieser Vorschrift überwachen und im
Lissabonner Vertrag primärrechtlich verankert werden.
- Endgültige Einrichtung
eines EU-eigenen Militärhaushalts:
Der bislang noch gültige
Nizza-Vertrag verbietet die Aufstellung eines EU-Militärhaushalts,
was sich bislang als erheblicher Hemmschuh für die Militarisierung
der EU erwiesen hat. Deshalb wird im Lissabonner Vertrag (Artikel
28, Absatz 3) der Europäischen Union erstmalig die Möglichkeit
eröffnet, einen als "Anschubfonds" bezeichneten
EU-eigenen Militäretat aufzustellen.
- Keine parlamentarische Kontrollmöglichkeit
von EU-Militäreinsätzen:
Über EU-Militäreinsätze
entscheiden allein die Staats- und Regierungschefs der EU. Das
Europäische Parlament hat im Lissabonner Vertrag (Artikel
21) lediglich das Recht formal "angehört" und
"unterrichtet" zu werden, (mit)entscheiden darf es
nicht. Da auch vertraglich die Nichtzuständigkeit des Europäischen
Gerichtshof (EUGH) festgeschrieben wurde (Art. 240a), wird somit
die Gewaltenteilung in der entscheidenden Frage von Krieg und
Frieden de facto aufgehoben.
- Kerneuropa - nur wer Krieg
führt, darf mitbestimmen:
EU-Mitglieder, die sich militärisch
hierfür qualifiziert haben, indem sie an den wichtigsten
Aufrüstungsprogrammen teilnehmen und Interventionstruppen
(Battle Groups) zur Verfügung stellen, können eine
"Ständige Strukturierte Zusammenarbeit" eingehen,
mit der das eigentlich für den außen- und sicherheitspolitischen
Bereich geltende Konsensprinzip ausgehebelt wird (Artikel 28e,
Absatz 6). Das Einstimmigkeitsprinzip bezieht sich "allein
auf die Stimmen der Vertreter der an der Zusammenarbeit teilnehmenden
Mitgliedstaaten."
- Machtverschiebung zugunsten
der Großmächte:
Schon die EU-Verfassung sah
mit der sog. doppelten Mehrheit eine dramatische Verschiebung
der Machtverhältnisse im wichtigsten EU-Gremium, dem Rat
der Staats- und Regierungschefs, vor. Dies bedeutet für
Deutschland etwa eine Verdopplung der Stimmanteile im Rat (die
anderen Gewinner sind Frankreich, Großbritannien und Italien),
während die kleinen und mittleren EU-Länder deutlich
an Einfluss verlieren. Mit dem Reformvertrag (Artikel 9c) wird
diese dramatische Machtverschiebung im Jahr 2014 als gängige
Praxis eingeführt.
Ich hoffe, Sie teilen meine
Auffassung, dass die hier genannten Aspekte des Lissabonner Vertrages
einer Europäischen Union, die sich für sozialen Ausgleich
und eine friedliche Welt einsetzt, abträglich sind und werden
sich bei der anstehenden Abstimmung dementsprechend verhalten.
Also stimmen Sie bitte gegen die Ratifizierung des Lissabonner
Vertrages.
Mit freundlichen Grüßen
Hauen und
stechen
Angriff auf
den Mindestlohn: Westberliner Bauunternehmer wollen den Kampf
in Ostdeutschland ausfechten
Von Jörn Boewe
Mittwoch zehn
Uhr, auf der Großbaustelle der »O2-Arena« in
Berlin: Aktivisten der IG BAU versuchen, mit den Mitarbeitern
der Firma Rogge Spezialbau ins Gespräch zu kommen. Normalerweise
haben die jetzt Frühstückspause, aber heute läßt
sich keiner blicken. »Die sitzen im Ausguck und warten,
daß wir verschwinden«, frozzelt Klaus-Dieter Horsch,
der den IG-BAU-Trupp anführt. »Die« sind die
Bauleitung. Eine halbe Stunde vergeht, und nacheinander kommen
doch zwei Rogge-Mitarbeiter vorbei, nicht zur Pause, sondern
um Material zu holen. Dagegen kann keiner etwas sagen. Als dritter
kommt der Polier. »Ihr müßt verschwinden«,
sagt er, »der Chef will nicht, daß ihr seine Leute
belästigt«, und verweist aufs Hausrecht. Horsch verweist
aufs Betriebsverfassungsgesetz. Er könnte einen kleinen
Skandal provozieren und es darauf ankommen lassen, daß
Rogge die Polizei ruft. Aber der Polier ist nur der Überbringer
der Botschaft. »Dein Chef ist nicht im Recht, aber wir
müssen uns nicht streiten«, sagt Horsch und entscheidet
sich für heute für taktischen Rückzug. Als die
IG-BAU-Leute aufbrechen, dürfen die Rogge-Mitarbeiter endlich
in ihre Pause gehen. »Wir kommen wieder«, sagt Horsch,
»aber wenn ihr euch nicht bewegt, können wir euch
auch nicht helfen.«
Mehr unter:
http://www.jungewelt.de/2008/04-17/020.php
http://www.flegel-g.de/Strafanzeige-hochverrat.html
Hier der Text:
Strafanzeige wegen Hochverrat!
An
Den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Brauerstraße 30, 76135 Karlsruhe
Telefon: +49 (0)7 21 / 81 91 0 Telefax: +49 (0)7 21 / 81 91 590
eMail: poststelle@generalbundesanwalt.de
Ich erstatte Strafanzeige
gegen die Bundeskanzlerin Angela Merkel, den Bundespräsidenten
Horst Köhler, die Mitglieder der Bundesregierung und alle
Abgeordneten, die der Ratifizierung der EU-Verfassung und der
Verfassungsänderung als Vorbereitung zur Ratifizierung des
EU-Vertrages zugestimmt haben. Desweiteren stelle ich Strafanzeige
gegen die Ministerpräsidenten der Länder, die als Vertreter
des Bundesrates der Ratifizierung der EU-Verfassung zugestimmt
haben, sowie gegen die Altbundeskanzler Gerhard Schröder,
Helmut Kohl und Helmut Schmidt und den ehemaligen Finanzminister
Theo Waigel wegen erwiesenem Hochverrat aufgrund von Art. 20
GG und den §§ 81 bis 83a des StGB.
Begründung:
Der Strafanzeige liegen grundsätzliche
Erwägungen zugrunde:
1. Deutschland hat bisher
keinen Friedensvertrag und keine Verfassung. Das Grundgesetz
ist keine Verfassung, sondern ein Interimsersatz, entwickelt
auf Weisung der alliierten Besatzungsmächte nach dem 2.
Weltkrieg. In der Präambel und in Artikel 146 wurde ausdrücklich
festgeschrieben, dass nach der Wiedervereinigung Deutschlands
das Grundgesetz durch eine vom Volk in freier Entscheidung verabschiedete
Verfassung ersetzt werden soll. Das ist bisher nicht geschehen,
was den Schluss zulässt, dass Deutschland noch immer besetztes
Gebiet ist und somit ein nicht handlungsfähiges Staatsgebilde
auf der Basis der Reichsverfassung der Weimarer Republik. Das
Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre
und der Staatsrechtslehre - geht davon aus, dass das Deutsche
Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit
der Kapitulation, noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt
in Deutschland durch die alliierten Besatzungsmächte, noch
später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel,
aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht
auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts,
an der der Senat festhält. "Das Deutsche Reich existiert
fort [
], besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist
allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere
mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig."
* "Die Regierungen
der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen
Republik werden sicherstellen, dass die Verfassung des vereinten
Deutschlands keinerlei Bestimmungen enthalten wird, die mit diesen
Prinzipien unvereinbar sind. Dies gilt dementsprechend für
die Bestimmungen, die in der Präambel und in den Artikeln
23 Satz 2 und 146 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik
Deutschland niedergelegt sind."
Daraus ist zu schließen,
dass auch die Alliierten davon ausgingen, dass mit der Wiederherstellung
eines wiedervereinigten souveränen Deutschland die Interimslösung
des Grundgesetzes durch eine Verfassung, die vom Volk in freier
Abstimmung verabschiedet wurde, ersetzt wird. Zwar wird der Zwei-plus-Vier-Vertrag
faktisch als Friedensvertrag gewertet, aber ob er den Völkerrechtlichen
und justiziellen Anforderungen eines Friedensvertrages standhält,
wurde meiner Kenntnis nach bisher nicht geprüft. Die Terminologie
"Friedensvertrag" wurde ausdrücklich vermieden
und mit dem Satz
* "Die Viermächte-Verantwortung
in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes wird beendet."
wurde lediglich die Verantwortung
der vier Besatzungsmächte für Deutschland aufgegeben.
Gilt der Zwei-plus-Vier-Vertrag aber nicht als Friedensvertrag,
wäre die Bundesregierung und das Parlament nicht befugt
und nie befugt gewesen, die Verträge von Rom, Amsterdam,
Maastricht und Nizza zu unterschreiben, weil die Handlungsfähigkeit
nicht gegeben war.
2. Die Übertragung der Rechtsstaatlichen Ordnung bedarf
einer originären Verfassung, die nach Art. 146 GG vom Volk
in freier Abstimmung verabschiedet werden muss. Trotz der Möglichkeiten
einer großen Koalition, als "Diktatur auf Zeit"
beliebig das Grundgesetz ändern zu können, sind die
Grundrechte des Grundgesetzes nicht veränderbar.
3. Art. 20 Abs. 2 des Grundgesetzes betont den Grundsatz: Alle
Staatsgewalt geht vom Volke aus. Auch dieses Grundrecht des Grundgesetzes
verbietet es, die vorgenannten Verträge zu unterschreiben,
ohne die Einwilligung der Bevölkerung zu dieser Staatsauflösenden
Maßnahme einzuholen.
4. Im Maastricht-Urteil des BVerfG wurde von den Verfassungsrichtern
anerkannt, dass der Bürger Anspruch auf substantielle Vertretung
durch den Deutschen Bundestag hat. Die substanzielle Vertretung
des Bundestages wird mit der Übertragung der Rechtshoheit
aufgegeben und damit ein vom BVerfG ausdrücklich bestätigtes
Grundrecht. Die Staatlichkeit Deutschlands würde durch den
EU- Vertrag so sehr entleert, das Art. 38 - das Grundrecht, wonach
Abgeordnete Vertreter des ganzen Volkes sind - weitestgehend
leerläuft. Der Deutsche Bundestag würde mit der Unterzeichnung
des EU-Vertrags zur reinen Verwaltungsbehörde werden, die
nur noch in Brüssel erarbeitete Rechtsvorschriften in die
deutsche Gesetzgebung einarbeitet. Substanzielle Befugnisse wären
nicht mehr gegeben. Dem EU-Parlament fehlen diese substanziellen
Befugnisse grundsätzlich, weil es einer Demokratie unwürdigen
Beschränkungen der Rechte unterworfen ist. Es geht um die
Frage "existentieller Staatlichkeit" , also die wesentlichen
Aufgaben und Befugnisse eines Staates, die unmittelbar mit dem
Staat - und damit dem Volk, organisiert als Staat, die Bürgerschaft,
verfasst durch das Verfassungsgesetz - verbunden sind. Das ist
der Kernsatz von Art. 20 Abs. 2, wenn er sagt: Alle Staatsgewalt
geht vom Volk aus. Aus dem Grunde darf die Europäische Union
nur Befugnisse im Rahmen einer "begrenzten Ermächtigung"
haben. Die EU ist kein Staat und die Bürger der Union sind
kein Volk. Damit muss die Frage nach "existentieller Staatlichkeit"
für die EU als nicht gegeben interpretiert werden.
5. Die Finanzhoheit Deutschlands wurde an die EU übertragen.
Aber ein Land kann volkswirtschaftlich nur mit einem eigenständigen
Kredit- und Finanzsystem reüssieren. Die Folgen in Deutschland
sind unübersehbar. Ein Land ohne ein eigenes Währungssystem
und damit den daraus resultierenden Möglichkeiten der Steuerung
von volkswirtschaftlichen Gegebenheiten kann währungspolitisch
nicht reagieren, wenn es international zu Turbulenzen kommt.
Die Bundesbank war vom Gesetzgeber abhängig, der ihr andere
Ziele geben und andere Instrumente vorschreiben konnte. Die Europäische
Zentralbank hingegen ist völlig unabhängig. Für
sie gelten nur der Vertrag und die dort definierten Interessen
der privaten Finanzinstitute. Damit mangelt es der Geldpolitik
an der Möglichkeit, auf die nationalen volkswirtschaftlichen
Gegebenheiten zu reagieren, die Möglichkeiten, durch Aufwertung,
Abwertung usw. Fehlentwicklungen abzufangen, wurde von der Regierung
Kohl und Finanzminister Waigel gegen verbreiteten Widerstand
und ohne erkennbar Notwendigkeit aus der Hand gegeben. In der
Folge wurde auf Maßnahmen in der Lohn- und Steuerpolitikpolitik
ausgewichen, zum Schaden für die Bevölkerung und den
Binnenmarkt.
In Art. 20 GG, Abs. 4 heißt
es:
* (1) Die Bundesrepublik Deutschland
ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
* (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke
in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung,
der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
* (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige
Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind
an Gesetz und Recht gebunden.
* (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen,
haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe
nicht möglich ist.
Mit der Unterschrift unter
den EG-Vertrag (Römische Verträge) wurde bereits 1957
ohne Wissen der Bevölkerung mit diesem Vertrag die Rechtshoheit
des Staates Deutschland de facto an den EuGH abgetreten, indem
mit dem Vertrag der damaligen EWG, einem reinen Wirtschaftsverbund
der Länder Belgiens, Westdeutschlands, Frankreichs, Italiens,
Luxemburgs und den Niederlanden, ein völkerrechtliches Übereinkommen
statuiert und das Europarecht als Primärrecht eingeführt
wurde. Dieser Vorgang kommt dem 1933 von Hitler vorgelegten Ermächtigungsgesetz
sehr nahe, dem die damaligen christlichen Parteien zugestimmt
haben.
"Neue Gesetze mussten fortan nicht mehr verfassungskonform
sein und die Grundrechte wahren." Dieser Satz stammt aus
der Presseerklärung des Bundesministeriums der Justiz, die
dem Ermächtigungsgesetz 1933 gedenkt. Vor 75 Jahren wurde
das "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich"
erlassen, mit dem laut BMJ die Grundlage zur Abschaffung der
parlamentarischen Demokratie gelegt wurde. Weiter heißt
es:
"Nach den Erfahrungen
in der Zeit des Nationalsozialismus wurden tragende Prinzipien
unseres Rechtsstaats in einer sog. Ewigkeitsklausel besonders
vor Missbrauch geschützt. Die Menschenwürde, das Demokratie-,
Bundesstaats-, Sozialstaats- und Rechtsstaatsprinzip sowie die
Staatsform der Republik sind nach Art. 79 des Grundgesetzes einer
Verfassungsänderung entzogen."
Ein "Ermächtigungsgesetz
eigener Art" hat sich die Bundesregierung durch die völlige
Löschung des ursprünglichen Art. 23 selbst gegeben,
indem sie sich, wiederum ohne Referendum, selbst befugte, Hoheitsrechte
an die EU abzutreten.
Der Begriff Verfassungsänderung
ist verfehlt, weil Deutschland noch immer keine Verfassung hat,
sondern "nur" ein Grundgesetz. Der vorgenannte und
als Ewigkeitsklausel bezeichnete Art. 79 wurde mit der Abgabe
des Primärrechts an den EuGH bereits ohne Grundgesetzänderung
ad absurdum geführt, weil der EuGH jegliche nationale Gesetzgebung
für nichtig erklären kann. Damit kommen die römischen
Verträge dem Ermächtigungsgesetz von 1933 gleich. Zwar
wurde offiziell der Parlamentarismus nicht, wie im Ermächtigungsgesetz,
aufgehoben, aber da bereits mehr als 80% der Gesetze in Brüssel
beschlossen und in Deutschland nur in nationales Recht umformuliert
werden müssen, ist der Parlamentarismus in Deutschland nicht
mehr substanziell, sondern zu einer Verwaltungseinrichtung der
EU verkommen und dient nur noch dazu, Parteifunktionäre
mit lukrativen Jobs zu versorgen und gegenüber der Bevölkerung
den Anschein der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie zu wahren.
Beides ist nicht mehr gegeben. Seine Ohnmacht, das Grundgesetz
auf in Brüssel beschlossene Gesetze anzuwenden, hat das
BVerfG in seiner Presseerklärung Nr. 37/2008 vom 19. März
2008 zum Ausdruck gebracht. Dort heißt es:
"Das Bundesverfassungsgericht
darf von seiner Befugnis, das Inkrafttreten oder den Vollzug
eines Gesetzes auszusetzen, nur mit größter Zurückhaltung
Gebrauch machen, da der Erlass einer solchen einstweiligen Anordnung
stets ein erheblicher Eingriff in die Gestaltungsfreiheit des
Gesetzgebers ist. Der Prüfungsmaßstab ist noch weiter
verschärft, wenn eine einstweilige Anordnung begehrt wird,
durch die der Vollzug einer Rechtsnorm ausgesetzt wird, soweit
sie zwingende Vorgaben des Gemeinschaftsrechts in das deutsche
Recht umsetzt. Eine solche einstweilige Anordnung droht über
die Entscheidungskompetenz des Bundesverfassungsgerichts in der
Hauptsache hinauszugehen und kann zudem das Gemeinschaftsinteresse
an einem effektiven Vollzug des Gemeinschaftsrechts stören."
Ob der Beschluss vom 22. Oktober
1986, Az: 2 BvR 197/83 des BVerfG, bekannt unter der Bezeichnung
Solange II, der die Anerkennung des Gemeinschaftsrechts der EU
als Primärrecht nun als tätige Mithilfe oder stillschweigende
Duldung des Hochverrats zu werten ist, bleibt der Klärung
durch die Bundesanwaltschaft überlassen.
Seit 1957 wird von Regierung
und Parlament rechtswidrig und vorsätzlich gegen den Verfassungsgrundsatz
aus Art. 20 Abs. 3 verstoßen und damit Hochverrat begangen,
wie es in den §§ 81 und 83 StGB definiert wurde:
(1) Wer es unternimmt, mit
Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt
1. den Bestand der Bundesrepublik
Deutschland zu beeinträchtigen oder
2. die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende
verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe
nicht unter zehn Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen
ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
§ StGB 83 besagt:
Vorbereitung eines hochverräterischen
Unternehmens
(1) Wer ein bestimmtes hochverräterisches
Unternehmen gegen den Bund vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe
von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen
mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Wer ein bestimmtes hochverräterisches Unternehmen gegen
ein Land vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten
bis zu fünf Jahren bestraft.
Damit ist die Unterzeichnung
der römischen Verträge Hochverrat gegen die damalige
BRD nach § 83 Abs. 1 und wurde mit den nachfolgenden Verträgen
weiter betrieben und intensiviert..
Mit dem Beitritt zur Währungsunion
wurde durch die Regierung Kohl auch die Finanzhoheit, ein weiteres
Hoheitsrecht der inzwischen durch die Wiedervereinigung erweiterten
BRD ohne Referendum an eine externe Gruppierung abgetreten. Die
maßgebliche Ausarbeitung des Vertrags von Maastricht erfolgte
durch den damaligen Staatssekretär und heutigen Bundespräsidenten
Horst Köhler, der damit ebenfalls in die hochverräterischen
Aktivitäten auch um die Abgabe der Finanzhoheit an die EU
verstrickt ist.
Mit der Ratifizierung der
EU-Verfassung, wiederum ohne Referendum und gegen den Willen
der Mehrheit der Bevölkerung haben sich alle mit "ja"
stimmenden Abgeordneten und die Regierung Schröder/Fischer
des Hochverrats schuldig gemacht, denn bereits die Vorbereitung
ist nach § 83 StGB strafbar.
Die jetzige Bundeskanzlerin
Angela Merkel hat seit ihrem Amtsantritt permanent und wissentlich
die Vorbereitung des EU-Vertrages betrieben, der in Kürze
durch das Parlament und den Bundesrat verabschiedet werden soll.
Unterstützung bei diesem Vorhaben findet sie in der Regierung,
in ihrer Partei und bei zahlreichen Abgeordneten. Auf ihrer Internetseite
hat sie ausdrücklich hervorgehoben, dass für die Ratifizierung
noch eine Grundgesetzänderung erforderlich wäre, für
die eine Zwei/Drittel-Mehrheit im Parlament erforderlich sei.
Die Änderung wäre zwingend, weil mit dem Vertrag Hoheitsrechte
an die Europäische Gemeinschaft abgetreten würden.
Damit ist der Tatbestand der
Vorbereitung zum Hochverrat erwiesen. Dies gilt in gleichem Maße
für alle Regierungsmitglieder und Parlamentarier, die für
diese Grundgesetzänderung gestimmt haben.
Als deutscher Staatsbürger
bin ich dem deutschen Staat und dem deutschen Recht, basierend
auf dem Grundgesetz, verpflichtet. Europarecht ist für mich
nicht bindend, da die demokratische Legitimation für diese
Rechtsprechung nicht gegeben ist bzw. auf Grundlage von Verfassungsverstößen
und Hochverrat eingeführt wurde. Ich will nicht zusehen,
wie Deutschland ohne ausreichende Information der Bevölkerung
an eine multinationale Gruppe ausgeliefert wird, die keine staatliche
Legimitation besitzt und deren Einrichtungen auf einem undemokratischen
Fundament beruhen. Dieser lose Völkerbund präferiert
ausschließlich wirtschaftliche Zwecke, fordert in seinem
Vertragswerk die ständige Nachrüstung und Modernisierung
des Militärs, will Präventivkriege und Angriffskriege
aus wirtschaftlichen Erwägungen weltweit führen, führt
unterschwellig die Todesstrafe wieder ein, verbal begrenzt auf
Fälle des Aufruhrs, ohne zu artikulieren, wann eine Demonstration
aufhört und ein Aufruhr beginnt und ist maßgeblich
mitverantwortlich für den wirtschaftlichen Niedergang der
Bundesrepublik Deutschland. Dieser lose Verbund hat als einzige
demokratische Einrichtung ein Parlament aus derzeit 785 Abgeordneten,
von denen aber nur 99 Abgeordnete durch die deutsche Bevölkerung
gewählt werden konnten. Künftig werden es nur noch
96 Abgeordnete sein. Dieses Parlament hat nur sehr eingeschränkte
Rechte, kein Initiativrecht, nur in beschränkten Fällen
ein Mitsprache- und Entscheidungsrecht, ansonsten muss es nur
gehört werden und in bestimmten Fällen nicht einmal
das.
Das Initiativrecht haben ausschließlich
der jeweilige Ministerrat und die EU-Kommissare, die nicht demokratisch
gewählt, sondern von den jeweiligen Regierungen eingesetzt
wurden. Eine Regierung, die bewusst den Staat und die Bevölkerung
verrät, die sie in ihre Position gewählt hat, hat kein
Recht darauf, die Auswahl der Person zu treffen, die als Einzige
mit Rechten ausgestattet ist, gesetzgeberische Maßnahmen
zu veranlassen, wobei die Interessen von 26 anderen Nationalstaaten
mitunter konträr zu den deutschen Interessen stehen.
Keine Bevölkerung der
in der EU vertretenen Länder hat die Möglichkeit einer
Einflussnahme auf die Auswahl der Parlamentarier oder Kommissare
der anderen Mitgliedsstaaten der EU. Deutschland ist ein föderaler
Staat und alle Bürger der einzelnen Länder wählen
die Vertreter für den Bundestag.
Die EU ist lediglich ein föderaler
Zusammenschluss auf wirtschaftlicher Basis. An der Zusammensetzung
des EU-Parlaments partizipieren die Bürger der Mitgliedsstaaten
immer nur an der Auswahl der Parlamentarier ihres Staates und
der in ihrem Staat vertretenen Parteien. Schon dieser Umstand
ist Beweis, dass die EU kein demokratisches Gebilde ist und Demokratie
auch nicht anstrebt.
Gleiches gilt für den
EuGH. Entgegen dem demokratischen Grundprinzip der Gewaltenteilung
wird der einzige Richter (von 27), der deutsche Interessen vertreten
soll, von der Exekutive ausgewählt. Die undemokratischen
Einschränkungen des EU-Parlaments und die Richterwahl sind
ein Beweis, dass eine demokratische Gewaltenteilung nicht gegeben
ist und auch nicht angestrebt wird.
Ein weiterer Umstand ist irritierend.
Im Internet und auf den Seiten der Europäischen Union bzw.
des Bundestages und der Bundesregierung findet man den zur Ratifizierung
anstehenden Vertrag nicht, nur eine umfangreiche Aufzählung
der Änderungen, die in die Verträge der Europäischen
Gemeinschaft, der Euratom und der Arbeitsweise der Europäischen
Gemeinschaft eingearbeitet werden müssen. Das ist insofern
merkwürdig, weil damit 289 Seiten an Änderungen in
die rund 3.000 Seiten umfassende Vertragswerke eingearbeitet
werden müssen, dabei aber offensichtlich vermieden wird,
die so entstandenen veränderten Vertragswerke der Öffentlichkeit
zu präsentieren. Es wirft ferner die Frage auf, ob die Abgeordneten
der Mitgliedsstaaten zumindest die endgültigen Versionen
der Verträge zu Gesicht bekommen, bevor sie über eine
Ratifizierung abstimmen. Damit entsteht der Verdacht, dass die
Abgeordneten über das Vertragswerk, abgesehen von einzelnen
Juristen, ohne Kenntnis des Inhalts aus reiner Parteidisziplin
abstimmen werden. Das ist, ich betone es ausdrücklich, nur
ein Verdacht, basierend auf der fehlenden Transparenz bei diesem
Machwerk. In jedem Fall ist es die Absicht, den Bürgern
jegliche Kenntnis über den Vertrag und die damit verbundenen
Auswirkungen vorzuenthalten.
Ich bin für ein geeintes
Europa, für die Einigung und das gegenseitige Verständnis
der Völker. Aber damit hat die Europäische Gemeinschaft
nichts zu tun. Sie vertritt ausschließlich die Wirtschaftsinteressen,
vor allem der multinationalen Konzerne und die Interessen der
Bankenkartelle. Darüber hinaus betreibt sie die Auflösung
der Nationalstaatlichkeit der angeschlossenen Länder. Die
Ablehnung der EU-Verfassung durch die Referenden der Bevölkerungen
Frankreichs und der Niederlande wird ignoriert und mit dem EU-Vertrag
gegen den im Referendum ausgedrückten Willen der Bevölkerungen
trotzdem verwirklicht. Ein weiterer Beweis für eine Diktatur.
Die EU hat derzeit 27 Mitgliedsstaaten.
Das sind 27 unterschiedliche kulturelle und ethnische Hintergründe,
das sind 27 verschiedene Wirtschaftsräume mit erheblich
unterschiedlichen Strukturen. Daraus nach politischem Willen,
oft gegen die Wünsche der Bevölkerungen eine Einheit
zu schmieden, ist nicht möglich. Das kann nur auf der Basis
eines langjährigen Prozesses des Zusammenwachsens geschehen,
in welchem die unterschiedlichen Kulturen und Gebräuche
auf freiwilliger Basis akzeptiert und verstanden werden. Die
so stark vorangetriebenen politischen Maßnahmen deuten
deshalb auf Hintermänner mit noch weit gefährlicheren
Intentionen hin.
Ich jedenfalls bin deutscher
Staatsbürger und will es bleiben. Dieses Recht der Geburt
wird bereits seit 1957 von jeder bis heute aktiven Regierung
gegen Recht und Gesetz hintertrieben. Ich bin Demokrat und auch
das will ich bleiben. Wären die Verträge in Referenden,
versehen mit einer eingehenden Aufklärung der Bürger
dieses Landes, bestätigt worden, hätte ich als Demokrat
den Vorgang akzeptiert. Das ist in dieser Form nicht geschehen
und war ein Verstoß gegen unser Grundgesetz und damit strafbar
im Sinne der §§ 81 und 83 StGB. Dass den Deutschen
die in der Urfassung des Grundgesetzes vorgesehene Ersetzung
des Grundgesetzes durch eine Verfassung nach der Wiedervereinigung
vorenthalten wurde, ist wohl auf die Bestrebungen zur Aufhebung
der Nationalität zurückzuführen und auf den Umstand,
dass das Primärrecht bereits an die EU abgetreten worden
ist.
Ich bin gegen jede Art von
Gewalt, insbesondere gegen militärische Gewalt. Wenn Angela
Merkel in ihrer Rede in Israel die historische Verantwortung
und die Herausforderungen der Gegenwart betont, dokumentiert
sie mit ihren Worten, im Zusammenhang gelesen, dass sie weder
die historische Verantwortung noch die Herausforderungen der
Gegenwart verstanden hat und ihre undemokratische Vergangenheit
als DDR-Funktionärin offenbar auf Deutschland und die EU
übertragen will, indem sie sich stolz brüstet, Mehrheitsverhältnisse,
die Basis der Demokratie, zu ignorieren. Ich zitiere:
"Oder wie gehen wir damit
um, wenn in Umfragen eine deutliche Mehrheit der Befragten in
Europa sagt, die größere Bedrohung für die Welt
gehe von Israel aus und nicht etwa vom Iran? Schrecken wir Politiker
in Europa dann aus Furcht vor dieser öffentlichen Meinung
davor zurück, den Iran mit weiteren und schärferen
Sanktionen zum Stopp seines Nuklearprogramms zu bewegen? Nein,
wie unbequem es auch sein mag, genau das dürfen wir nicht;
denn täten wir das, dann hätten wir weder unsere historische
Verantwortung verstanden noch ein Bewusstsein für die Herausforderungen
unserer Zeit entwickelt. Beides wäre fatal."
Als Frau Merkel in der Festtagsrede
zum 60-jährigen Bestehen der CDU den Satz verwendete:
"Denn wir haben wahrlich
keinen Rechtsanspruch auf Demokratie und soziale Marktwirtschaft
auf alle Ewigkeit"
brachte Sie zum Ausdruck,
dass sie entweder Demokratie nicht versteht oder sich nicht an
die demokratischen Regeln des Grundgesetzes gebunden fühlt.
Obwohl als DDR-Bürgerin bis 1990 nicht in die verfassungsfeindlichen
und hochverräterischen Vorbereitungen der Zerstörung
der deutschen Nationalität involviert, hat sie nach ihrer
Kanzlerwahl diese Aktivitäten nicht nur übernommen
sondern ungemein forciert. Mit der Ratifizierung des EU-Vertrages
wird auch der Rest des Nationalstaates Deutschland an die EU
abgetreten, ohne ein Referendum, welches diesen Vorgang mit Sicherheit
negativ bescheiden würde.
§ 81, Abs. 1 StGB besagt, wer es unternimmt, mit Gewalt
oder der Drohung von Gewalt ....
Zu definieren wäre, wo Gewalt beginnt. Die Definition des
Begriffes "Gewalt" erlaubt weitgehende Interpretationen.
Ich als Bürger dieses Staates empfinde die der Mehrheit
der Bevölkerung mit der Agenda 2010 auferlegten Einschränkungen
und Eingriffe in die Privatsphäre eines großen Teils
der Bevölkerung als Gewalt. Ich als deutscher Staatsbürger
empfinde die Bestrebungen des Innenministers und des Verteidigungsministers,
die Bundeswehr im Innern einzusetzen, als Androhung von Gewalt.
Ich als deutscher Staatsbürger verstehe die Erläuterungen
zu EU-Charta der Art. 2 und 52 Abs. 3 als Wiedereinführung
der Todesstrafe und damit als besonders schlimme Drohung der
Gewalt, weil die Definition der Begriffsbedeutung unterbleibt.
Dort ist zu lesen:
3. Die Bestimmungen des Artikels
2 der Charta entsprechen den Bestimmungen der genannten Artikel
der EMRK und des Zusatzprotokolls. Sie haben nach Artikel 52
Absatz 3 der Charta die gleiche Bedeutung und Tragweite. So müssen
die in der EMRK enthaltenen Negativdefinitionen auch
als Teil der Charta betrachtet werden:
a) a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK:
Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels
betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird,
die unbedingt erforderlich ist, um
a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden,
dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht
zu hindern;
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.
b) b) Artikel 2 des Protokolls
Nr. 6 zur EMRK:
Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für
Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr
begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die
im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen
Bestimmungen angewendet werden ....
(Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union v. 14.12.2007
(2007/C 303/02))
Was unter Aufruhr und Aufstand
zu verstehen ist, verschweigt der EU-Vertrag und erlaubt damit
weitgehendste Interpretationen. Die Tatsache, dass in der Charta
diese Artikel ausdrücklich aufgenommen wurden und nur in
den Erklärungen in ihrer Funktionsweise beschrieben wurden,
legt den Schluss nahe, dass die EU nach der Ratifizierung des
Vertrages durch alle Länder Massendemonstrationen befürchtet,
wenn die weitgehend desinformierten Bevölkerungen zu erkennen
beginnen, dass man sie ihrer Identität beraubte und ihnen
weitere Opfer in Form von finanziellen Mitteln und der Bereitstellung
ihrer Kinder und Ehegatten für militärische Aktivitäten
der EU abverlangt. Demonstrationen dann als Aufruhr zu deklarieren
und gezielt mit Waffengewalt gegen die Demonstranten vorzugehen,
ist ein aus der Geschichte bekannter und üblicher Vorgang.
Welches Verständnis die deutsche Regierung über das
grundgesetzlich geschützte Demonstrationsrecht hat, wurde
beim G8-Gipfel in Heiligendamm deutlich demonstriert, incl. der
Einsätze der Bundeswehr (ohne Mandat) im Innern.
Ich als deutscher Staatsbürger
verstehe die im EU-Vertrag festgelegte Verpflichtung zur beständigen
Aufrüstung und der Bereitstellung von Kampftruppen (Battlegroups),
deren Bildung lt. Weißbuch der Bundeswehr bereits in Angriff
genommen wurde, als für Deutsche schlimmste Androhung von
Gewalt. Gegen den Friedenswillen der Bevölkerung soll der
Einsatz solcher Battlegroups mit und ohne UN-Mandat, auf Anregung
der NATO oder auch aus eigenen Erwägungen für weltweite
Einsätze und kriegerische Handlungen, u. a. zur Sicherung
wirtschaftlicher Vorteile nach den Bestimmungen des EU-Vertrages
erfolgen. Das scheint eine von der EU angestrebte moderne Form
des Kolonialismus zu sein.
Ich sehe die Ausübung
von Gewalt und die Androhung von Gewalt gemäß Art.
81 StGB als hinreichend gegeben an, auch wenn physische Gewalt
noch relativ selten angewendet wird (in Heiligendamm wurde auch
rohe Gewalt angewendet). § 81 spricht nicht von roher Gewalt,
folglich wurde in der Gesetzgebung auch die Anwendung unterschwelliger
und subtiler Gewalt zur Durchsetzung hochverräterischer
Vorhaben bzw. deren Vorbereitung in Betracht gezogen.
Ich werde diese Strafanzeige
auf meiner Internetseite veröffentlichen und dafür
werben, dass sich auch andere Bürger an dieser Anzeige beteiligen.
Ich werde weiterhin diese Strafanzeige an verschiedene Presseorgane
versenden, um Publizität zu erzeugen.
Von der Bundesanwaltschaft
erwarte ich, dass sie schnellstmöglich gegen die hochverräterischen
Bestrebungen gemäß der §§ 81 und 83 StGB
und auf der Basis von Art. 20 GG einschreitet, Die Beweislage
ist offensichtlich. Ich erwarte, dass ich schnellstmöglich
das Aktenzeichen und den bearbeitenden Staatsanwalt der Strafanzeige
mitgeteilt bekomme.
Staatsanwälte sind Beamte und haben damit eine Treuepflicht
gegenüber dem Staat. Der Staat aber ist das Volk. Regierung,
Parlament und Bundesrat sind nur Organe des Staates. Daraus ergibt
sich, dass die Weisungsbefugnis der Exekutive dort endet, wo
Weisungsbefugte als Hochverräter aufgrund eindeutiger und
nicht widerlegbarer Beweise als Angeklagte betrachtet werden
müssen.
Hochachtungsvoll
Gert Flegelskamp
Rhönstr. 17
63071 Offenbach
Email: gert@flegel-g.de
http://www.jungewelt.de/2008/04-17/062.php
http://www.jungewelt.de/2008/04-17/026.php
http://www.jungewelt.de/2008/04-17/052.php
http://www.jungewelt.de/2008/04-17/055.php
http://www.jungewelt.de/2008/04-17/050.php
http://www.jungewelt.de/2008/04-17/042.php
http://www.jungewelt.de/2008/04-17/035.php
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